Der Jugendhilfeausschuss hat am 01.02.2018 über die Förderung von Angeboten freier Träger der Jugendhilfe beraten. Gegenstand der Beschlüsse waren alle einjährig zu fördernden Projekte, für die Mehrzahl der Angebote kommt die Mehrjahresförderung zur Anwendung, über die der Jugendhilfeausschuss bereits im vergangenen Jahr beschlossen hatte.
Auch Anträge für neue Angebote bzw. Angebotserweiterungen lagen vor, so soll ein zusätzlicher Bedarf von Kindern im Stadtraum 5 (Kaditz, Mickten) durch Bereitstellung von zusätzlichen Personalressourcen aufgegriffen werden. Hierfür ist ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, dass sich an Träger richtet, die ein bestehendes Angebot im Stadtraum entsprechend erweitern können.
Der Jugendhilfeausschuss bekannte sich grundsätzlich dazu, den Einsatz von pädagogischen Fachpersonal für Maßnahmen gemäß § 11 SGB VIII bei der Dresdner Parkeisenbahn zu unterstützen, will aber zunächst eine Bedarfsbewertung durch den Unterausschuss Planung vornehmen lassen, in dessen Folge ebenfalls ein Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft durchgeführt werden soll. Das derzeit vorliegende Konzept eines Trägers sei nicht hinreichend geeignet, den Bedarf aufzugreifen.
Die Treberhilfe Dresden hatte erneut eine Förderung der Straßenschule beantragt, diesem Antrag konnte der Jugendhilfeausschuss nicht folgen, da eine alleinige Finanzierung aus der Jugendhilfe mit Blick auf die Tätigkeit des Projektes nicht angezeigt ist. Die Stadtverwaltung wurde durch Beschluss beauftragt, den Träger zu einer Anpassung des Konzeptes zu beraten und die einzelnen Bestandteile mit Blick auf ressortbezogene Finanzierungsmöglichkeiten darzustellen. Die Straßenschule wird noch bis zum Ende des Schuljahres aus dem so genannten „Sozialfonds“ finanziert.
Eine Anteilsfinanzierung für eine „Fachstelle für ombudschaftliche Beratung“ im Bereich Hilfen zur Erziehung wurde vom Jugendhilfeausschuss befürwortet, allerdings ist durch die Verwaltung die Finanzierungsart zu klären, einer Förderung stand die Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung mit Blick auf die Konzeption skeptisch gegenüber, ggf. kann eine Leistungsvereinbarung mit dem Träger, dem Jugendhilferechtsverein Dresden, abgeschlossen werden.
Ein umfangreicher Änderungsantrag von Jan Güldemann, der sich mit den grundsätzlichen Dingen des Förderverfahrens befasste, kam wegen bestehenden Beratungsbedarfs, insbesondere zu Rechtsfragen, nicht zur Abstimmung. Die inhaltlichen Intentionen des Antrages sollen durch die Verwaltung aber dennoch beachtet werden. Eine grundsätzliche Klärung dieser verwaltungs- und förderrechtlichen Dinge soll mit dem von Ausschussmitgliedern bereits angekündigten neuen Förderverfahren erfolgen.
Die Beschlüsse haben ein finanzielles Volumen von knapp 720.000 Euro für die einjährig zu fördernden Angebote, insgesamt stehen pro Jahr reichlich 17,8 Millionen Euro für die Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit zur Verfügung.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss ferner die Anpassung einer Betriebsvereinbarung für die Betreibung von Kindertageseinrichtungen des Trägers Unternehmen Kultur. Die Neufassung der Vereinbarung erlaubt dem Träger die vereinfachte Aufnahme von „Fremdgemeindekindern“, wenn es sich bei diesen um die Kinder von Mitarbeitenden der Kita handelt, die außerhalb von Dresden ihren Wohnsitz haben. „Für die Gewinnung von Fachkräften auf dem angespannten Markt ist dies ein wichtiges Element“, so Carsten Schöne. Jan Güldemann beantragte eine generelle Ermächtigung der Verwaltung, vergleichbare Vertragsänderungen in Eigenregie vorzunehmen, dieser Antrag wurde zurückgestellt, da mit dem nächsten Fachplan ohnehin eine Änderung der Betriebsvereinbarungen angestrebt wird.
Einstimmig wurde ein in den Unterausschüssen bereits angepasster Antrag der CDU-Fraktion zur „Optimierung der Prüfung und Abrechnung von Fördermittelausreichungen“ beschlossen. Der Antrag wurde derart verändert, dass die zunächst vorgeschlagene zentrale Förderbehörde gestrichen wurde und weitere präzisierende oder ergänzende Elemente aufgenommen wurden. Hierzu zählen ein Auftrag zur Entbürokratisierung der Förderverfahren sowie eine Offenlegungspflicht zu den Personal-, Sach- und Verwaltungskosten der fördernden Ämter. Der Beschlusstext konkretisiert die Prüfrechte der Stadtverwaltung in den jeweiligen Förderverfahren. Marcel Duparré bedankte sich für die konstruktive Bearbeitung des Antrages in den Unterausschüssen, dessen Begründungstext hinsichtlich seiner pauschalen Vorwürfe gegen freie Träger kritisiert wurde.
In erster Lesung wurde eine Vorlage zur Festsetzung der Kita-Elternbeiträge eingebracht, die zwar erstmals auf die Zahlungspflicht für das dritte Zählkind verzichtet, aber dennoch den gesetzlichen Rahmen zur Beteiligung der Eltern maximal ausnutzt. Die Vorlage wird nun in den Gremien beraten.
Eine Vorlage zur Förderung des „Familienklassenzimmers“ wurde wegen rechtlicher Bedenken zurückgestellt, die Verwaltung ist beauftragt, eine Klärung der künftigen Finanzierung herbeizuführen.
Eingangs der Sitzung informierte Claus Lippmann zur bevorstehenden Eröffnung des Ersatzneubaus für das Kinder- und Jugendhaus „Pixel“ in Prohlis sowie zu aktuell stattfindenden Prüfungen des Landesrechnungshofes im Bereich der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Außerdem befürwortet das Jugendamt einen Trägerschaftswechsel für das Projekt „Kitrazza“ von der insolventen „Projektschmiede Dresden“ an das Kulturbüro Dresden.
Carsten Schöne informierte, dass die Vorstellungsgespräche für die Besetzung der Stelle der/ des Kinderbeauftragten in der laufenden Woche unter Mitwirkung der Ausschussmitglieder Tina Siebeneicher, Juliana Schneider und Carsten Schöne stattgefunden haben. Mit einer Entscheidung durch den Stadtrat ist im April zu rechnen.
Die nächste planmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 08.03.2018 statt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.
Redaktion: Carsten Schöne
Die Tagesordnung im Überblick:
- Kontrolle der Niederschrift vom 18.12.2017
- Informationen/Fragestunde
- Festsetzung der Elternbeiträge ab dem 1. September 2018 nach Vollzug des Abstimmungsverfahrens nach § 15 Abs. 1 SächsKitaG i. V. m. § 2 Abs. 2 der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung) (V2007/17 – 1. Lesung)
- Änderung der Vereinbarung zur Betriebsführung, Betriebskostenfinanzierung, Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft mit dem Träger Unternehmen Kultur gGmbH (V1917/17)
- Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2018 (V2041/17)
- Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2018 – Weiterführung des Projektes “Familienklassenzimmer” an der 139. Grundschule (V2089/17)
- Optimierung der Prüfung und Abrechnung von Fördermittelausreichungen (A0372/17)
- Berichte aus den Unterausschüssen
- Informationen (Nicht öffentlich)