Der Jugendhilfeausschuss beschloss gestern die Förderung von zwei Angeboten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Sowohl das „Kontaktbüro Jugendberufshilfe“ des SUFW e. V. wie auch die „Jobbörse“ von Arbeiterwohlfahrt und Treberhilfe erhalten zunächst eine bis zum Jahresende befristete Förderung, eine Perspektive für 2018 konnte von der Verwaltung bislang nicht beschrieben werden. Dies ist insbesondere für das neue Angebot der „Jobbörse“ in Gorbitz als schwierig einzuschätzen. Hinsichtlich des „Kontaktbüros“ gab es widersprüchliche Aussagen der Verwaltung, die hier von einem überbrückenden Projekt sprach, gleichzeitig aber nicht wirklich für ein Auslaufen der Förderung zum Jahresende plädierte. Eine lange Debatte zum Beschlussgegenstand offenbarte planerische Mängel, denen durch einen beschlossenen Ergänzungsantrag abgeholfen werden soll. So soll die Verwaltung bis 30.09.2017 eine angebots- und trägerkonkrete Untersetzung des Fonds für die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit vorlegen. Die im Fonds zur Verfügung stehenden Mittel werden aus derzeitiger Sicht nicht für eine Fortführung aller Angebote in diesem Leistungsfeld im derzeitigen Umfang ausreichen. Ein Antrag auf Vertagung der Beschlussfassung scheiterte, dieser hätte die Klärung der offenen Fragen ermöglicht.
Nach der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes, das nach Informationen der Verwaltung zwar rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft treten soll, jedoch noch nicht unterzeichnet wurde, benötigt das Jugendamt zusätzliche Personal- und Finanzressourcen. Die Neufassung des Gesetzes verlängert einerseits den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss und schafft gleichzeitig die bislang geltende Altersgrenze ab, so dass jetzt auch Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren Anspruch auf diese Leistungen haben. Zwar hat der Bund seine finanzielle Beteiligung an der Finanzierung des Unterhaltsvorschusses von 30 auf 40 Prozent erhöht, dennoch bleibt die größte Last an Ländern und Kommunen hängen. Das Jugendamt hat für das laufende Jahr bereits 10 zusätzliche Personalstellen erhalten, mit einem weiteren Aufwuchs bis auf 22 Stellen ist zu rechnen. Auch für die dafür notwendige Ausstattung von Arbeitsplätzen sind erhebliche Aufwendungen erforderlich. Diese wiederum führten zu einer Diskussion, da das Jugendamt je Arbeitsplatz reichlich 11.000 Euro u. a. für Möbel, Computer und Software aufwendet. Carsten Schöne bat um Erläuterung dieser immensen Kosten, die mit Blick auf die Gleichbehandlung zwischen öffentlichen und freien Trägern einer Erklärung bedürfen. Unabhängig vom konkreten Leistungsfeld erleben freie Träger in den Verhandlungen mit der Landeshauptstadt Dresden eher die Orientierung an deutlich geringeren Arbeitsplatzkosten. Die Verwaltung beteuerte einen sparsamen Umgang „am untersten Limit“ und sagte eine Erläuterung der Kosten zu. Der Jugendhilfeausschuss gab der Vorlage seine einstimmige Zustimmung.
Nach gestrigem Beschluss werden auch die so genannten Stadtraumetats fortgeführt. Die Ergebnisse einer Evaluation empfehlen die Fortführung und Ausweitung dieser Etats, aus denen in ausgewählten Stadtteilen jeweils 5.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. So werden die Etats in den bisherigen Stadträumen in den Ortsamtsbereichen Pieschen, Leuben und Blasewitz in 2017 fortgeführt. Im kommenden Jahr kommen drei weitere Gebiete hinzu, ausgewählt wurden Stadtteile in den Ortsamtsbereichen Altstadt, Blasewitz und Plauen. Der Ausschuss nahm am Konzept noch einige Änderungen vor, die u. a. zwingend eine Beteiligung der Adressatinnen und Adressaten vorschreiben und auf eine inklusive Umsetzung von Projekten hinwirken.
Der Jugendhilfeausschuss gab mehrheitlich bei vier Gegenstimmen dem „Lokalen Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden“ seine Zustimmung. In der Diskussion äußerte Markus Degenkolb sein Unverständnis, dass das Konzept von sieben der 17 Ortsbeiräte bzw. Ortschaftsräte abgelehnt wurde. Hierin sah er einen Beleg für die Notwendigkeit eines solchen Programms. Barbara Lässig bezeichnete das Konzept als „einseitig“ und meinte, dass auch die mitwirkenden Personen „einseitig“ ausgewählt seien. „Bestimmte Gruppen werden ausgegrenzt“ und daher könne ein solches Konzept nicht wirkungsvoll umgesetzt werden. Welche Gruppen sie damit meinte, wollte sie ausdrücklich nicht sagen. Degenkolb widersprach der Aussage Lässigs zur Ausgrenzung, da es allen möglich gewesen sei, sich im Rahmen der umfangreichen Beteiligungsprozesse einzubringen, hiervon hätten die von Lässig nicht näher benannten Gruppen Gebrauch machen können. Daniela Walter kritisierte, dass das Thema Linksextremismus keine Berücksichtigung im Konzept findet.
Der Jugendhilfeausschuss befasste sich in erster Lesung mit einer Vorlage zur Fortführung des Mehrgenerationenhauses des „riesa efau“. Der Beschluss soll am Ende ein Bekenntnis der Stadt zur Mitfinanzierung des aus Bundesmitteln geförderten Projektes ergeben, das als Voraussetzung für die Förderung durch den Bund gilt. Diesen Beschluss einzuholen hatte der Träger versäumt und konnte somit auch im Zuge der Förderentscheidung des Jugendhilfeausschusses nur unter Vorbehalt berücksichtigt werden. Carsten Schöne forderte die Verwaltung zum widerholten Male auf, Konzept und Berichte des Projektes zur Verfügung zu stellen. Das Projekt erhielt auch in den zurückliegenden Jahren jeweils 10.000 Euro aus Jugendhilfemitteln, ohne dass jedoch bislang die jugendhilfliche Relevanz und Wirkung des Projektes in geeigneter Weise nachgewiesen wurde. Auch wenn der Jugendhilfeausschuss hier nur beratend für den Stadtrat tätig ist, bezeichnete Schöne die Bereitstellung der genannten Informationen als Voraussetzung für eine Beschlussfassung. Er bat die Verwaltung ferner den Haushaltsvorgriff auf den kommenden Doppelhaushalt ebenso zu prüfen, wie einen möglichen Eingriff des Stadtrates in die Beschlussautonomie des Jugendhilfeausschusses durch die in der Vorlage enthaltene Deckungsquelle (Budget zur Förderung der freien Jugendhilfe), über die jedoch der Jugendhilfeausschuss die Hoheit hat.
In der Informations- und Fragestunde berichtete Amtsleiter Claus Lippmann von der inzwischen möglichen Online-Terminvergabe im Bereich des Elterngeldes. Dies würde zu einer Beschleunigung und Vereinfachung innerhalb der Verwaltung führen.
Zur nach wie vor ausstehenden Neuregelung der Fachleistungsstunden berichtete Lippmann von einem Expertengespräch Ende Juni und verwies über weitere Beratungen zum Thema im September. Carsten Schöne kritisierte erneut die schleppende Erarbeitung der Vorlage durch die Verwaltung. Ferner informierte die Verwaltung über die bevorstehende Ausschreibung der Stelle einer / eines Kinderbeauftragten. Der Jugendhilfeausschuss wird an der Auswahl der Person beteiligt.
In seiner Funktion als Vorsitzender des Unterausschusses Planung informierte Tilo Kießling über die bevorstehende Auswahl der Träger für die Angebote der Schulsozialarbeit sowie der künftigen Träger eines Angebotes im Jägerpark bzw. eines Familienbildungsangebotes in der Innenstadt. Während für die Schulsozialarbeit das vom Ausschuss verabschiedete Verfahren zur Auswahl der Träger uneingeschränkte Anwendung findet, wird es für die beiden anderen Projekte eine Projektvorstellung der sich bewerbenden Träger im Unterausschuss Planung geben. Konzept und Präsentation werden von den Mitgliedern des Unterausschusses und von der Verwaltung bewertet, im Ergebnis erfolgt eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Jugendhilfeausschuss. Die Beschlussfassung zu allen neuen Angeboten ist für den 24.08.2017 vorgesehen.
Der Tagesordnungspunkt 8 wurde bis zur Klärung des Bedarfs und der Rahmenbedingungen für Schulsozialarbeit an der Schule für Erziehungshilfen vertagt. Für das Angebot hatte sich im Zuge der Interessenbekundung kein Träger beworben.
Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 24.08.2017 statt. Auf der Tagesordnung wird wie angekündigt voraussichtlich die Beschlussfassung zu den neuen Angeboten der Schulsozialarbeit, der Familienbildung und der offenen Arbeit stehen.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.
Redaktion: Carsten Schöne
Die Tagesordnung im Überblick:
- Kontrolle der Niederschrift vom 18. Mai 2017
- Informationen/Fragestunde
- “Wir entfalten Demokratie. Lokales Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden” 2017 – 2022 (V1566/17)
- Überplanmäßige Mittelbereltsteilung für die Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) durch die Landeshauptstadt Dresden in der ab dem 1.Juli 2017geltenden Fassung, hier: Aufwendungen für Personal und Leistungen (V1627/17)
- Mehrgenerationenhaus des Trägers riesa efau Kultur Forum Dresden (V1732/17)
- Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses zu dem Angebot Jobbörse Gorbitz, AWOKinder- undJugendhilfe gGmbH und Treberhilfe Dresden e. V. und zur Fortführung des Angebots „Kontaktbüro Jugendberufshilfe” des Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerkes (SUFW) im Rahmen der Förderung vonTrägern der freien Jugendhilfe für2017/2018 – Fonds zur Förderung von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (A0342/17)
- Stadtraumetats (A0343/17)
- Ergänzung zu A0318/17 (Regionales Gesamtkonzept zur Welterentwicklung der Schulsozialarbeit in der Landeshauptstadt Dresden) bzgl. Schule für Erziehungshilfe (A0344/17)
- Berichte aus den Unterausschüssen
- Informationen (nicht öffentlich)