In der Jugendhilfeausschusssitzung am 06.09.2018 wurde das so genannte „Familienklassenzimmer“ zum Gegenstand einer heftigen Diskussion.
Das Projekt, in dem von Schulabsentismus bedrohte Kinder gemeinsam mit ihren Eltern beraten und begleitet werden, musste seine Tätigkeit bereits vor einem Jahr einstellen, weil das Jugendamt mit organisatorischen Fragen bei der Hilfeplanung für diese Einzelfallhilfen offenbar an seine Grenzen stieß. Mit einer Beschlussvorlage versucht die Verwaltung das Angebot nun bereits seit dem Herbst 2017 auf eine andere Rechtsgrundlage, nämlich den Paragrafen 16 SGB VIII zu stellen und dann durch Zuwendungen zu finanzieren. Obwohl mehrere Ausschussmitglieder diese Änderung als fachlich ungeeignet bewerteten, da es sich eindeutig um Einzelfallhilfen und eben nicht um allgemeine Unterstützung der Erziehung handelt, beharrte die Verwaltung auf ihrer rechtlich fragwürdigen Position, erörterte aber die Beweggründe hierfür nicht. Das Angebot wird insgesamt als gut, richtig und wirkungsvoll eingeschätzt, jedoch sind die Änderungen in den Rechtsgrundlagen sowie der Finanzierung nicht akzeptabel. Da auch die Hinweise auf rechtliche Probleme bezüglich der Regelungen des § 74 SGB VIII bei der vom Jugendamt vorgeschlagenen Förderung eines nicht gemeinnützigen und damit nicht anerkannten Trägers von der Verwaltung nicht berücksichtigt wurden, verbleibt der gesamte Vorgang in einer gewissen Intransparenz. Auf Antrag sollen aus dem Budget der Jugendarbeit etwa 15.000 Euro in das HzE-Budget übertragen werden, aus dem dann eine rechtskonforme Finanzierung der Tätigkeit des Trägers des Familienklassenzimmers erfolgen soll.
Zur geplanten „Einführung eines trägerübergreifenden Systems zur Anmeldung, Platzvergabe, Platzverwaltung und Beitragserhebung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Landeshauptstadt Dresden (E-Kita 2.0)“ folgte der Jugendhilfeausschuss den Empfehlungen des Unterausschusses Kita, der eine Trennung der Vorlage vorgeschlagen hatte. Demnach soll zunächst das Anmelde- und Vermittlungssystem beschafft werden, für die notwendige Softwareausstattung in Eigenbetrieb und Amt für Kindertagesbetreuung soll eine separate Vorlage erstellt werden. Das im derzeitigen Lastenheft beschriebene Gesamtsystem sei derzeit am Markt als bereits erprobte Lösung nicht verfügbar, so dass das Risiko eines erneuten Scheiterns drohe. Demgegenüber könne für das reine Anmelder- und Vermittlungssystem auf bestehende Systeme zurückgegriffen werden, die nur einen geringen Anpassungsaufwand erfordern.
Zu folgenden Tagesordnungspunkten gab der Jugendhilfeausschuss jeweils ein einstimmiges Votum ab:
- Fortschreibung Fachplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für das Schuljahr 2018/2019
- Vergabe Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2018 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen – da die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für alle reichen, gibt es in diesem Jahr nur eine solche Vorlage.
- Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe – Bauliche Maßnahmen bzw. Erhaltungsmaßnahmen in Kinder-, Jugend- und Familieneinrichtungen 2018
- Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2018 – Straßenschule des Treberhilfe Dresden e. V.. Die Förderung erfolgt bis Dezember 2018
- Kindertreff im Stadtraum 5 Pieschen – Kaditz, Mickten, Trachau
- Aufnahme der Kindertageseinrichtung Bischofsweg 28 in 01099 Dresden in den Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2018/2019 und Betreibung durch den freien Träger LebensBild gGmbH.
Ein Antrag der CDU-Fraktion zur Jugendbeteiligung wurde erneut vertagt. In erster Lesung wurde das Konzept zum „Schulabsentismus“ eingebracht, die Vorlage zu neuen Standorten der Schulsozialarbeit musste vertagt werden.
Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 27.09.2018 statt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch unsere Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Wir bitten um Verständnis.
Redaktion: Daniel Wendt / Carsten Schöne
Die Tagesordnung im Überblick:
- Kontrolle der Niederschrift vom 27.06.2018
- Informationen/Fragestunde
- Vorstellung Kinder- und Jugendbüro gem. Beschluss A0334/17
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept “Zukunft Dresden 2025+” – Fortschreibung 2017 (V2177/18)
- Sicherstellung des Kindswohls bei Abschiebungen (A0391/17)
- Einführung eines trägerübergreifenden Systems zur Anmeldung, Platzvergabe, Platzverwaltung und Beitragserhebung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Landeshauptstadt Dresden (“E-Kita 2.0” – V2153/18)
- Fortschreibung Fachplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für das Schuljahr 2018/2019 (V2155/18)
- Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2018 – Weiterführung des Projektes “Familienklassenzimmer” an der 139. Grundschule (V2089/17)
- Schulsozialarbeit I (A0458/18)
- Aufnahme der Kindertageseinrichtung Hort an der 153. Grundschule, Fröbelstraße 1-3, 01159 Dresden in den Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2018/19 und Betreibung durch den Träger Arbeiter-Samariter-Bund Dresden & Kamenz gGmbH (V2428/18 – 1. Lesung)
- Konzept Schulabsentismus (V2489/18 – 1. Lesung)
- Förderung einer Beratungsstelle für Eltern, deren Kinder Angebote der Kindertagesbetreuung wahrnehmen (V2318/18)
- Vergabe Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2018 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen (V2296/18)
- Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe – Bauliche Maßnahmen bzw. Erhaltungsmaßnahmen 2018 (V2402/18)
- Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2018 – Straßenschule des Treberhilfe Dresden e. V. (V2540/18)
- Kindertreff im Stadtraum 5 Pieschen – Kaditz, Mickten, Trachau (V2384/18)
- Aufnahme der Kindertageseinrichtung Bischofsweg 28 HH in 01099 Dresden in den Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2018/2019 und Betreibung durch den freien Träger LebensBild gGmbH (V2204/18)
- Jugendbeteiligung ernst nehmen – Umsetzung des neuen § 47a der SächsGemO (A0441/18)
- Berichte aus den Unterausschüssen
- Nicht öffentlich: Widerruflicher Vergleich zu den anhängigen Verwaltungsrechtssachen Kindervereinigung Dresden e. V. gegen Landeshauptstadt Dresden (V2321/18 – 1. Lesung)
- Nicht öffentlich: Informationen