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Der Jugendhilfeausschuss hat sich einmal mehr mit den Angeboten der Schulsozialarbeit sowie mit dem Projekt Straßenschule befasst.

 

 

Der Antrag von Ausschussmitgliedern zum Schutz  des Kindeswohls bei Abschiebungen sollte nach langer Beratungszeit nun endlich zur Beschlussfassung kommen, jedoch kündigte Oberbürgermeister Dirk Hilbert ein Veto an, da der Punkt 1 der Beschlussempfehlung aus dem Unterausschuss Planung als nicht rechtskonform bewertet wird. Dabei geht es um die Übermittlung von Daten zu von Abschiebung betroffenen Kindern und Jugendlichen durch die untere Ausländerbehörde an das Jugendamt. In einer Auszeit berieten die Antragstellenden das weitere Vorgehen und beantragten eine Rücküberweisung in den Unterausschuss Planung. Tilo Kießling bat die Verwaltung um juristische Unterstützung bei der Bearbeitung des Antrages im Unterausschuss, damit eine rechtskonforme Formulierung der Anliegen erfolgen kann.

Auf Antrag wurde auch die Vorlage zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes in den Unterausschuss verwiesen. Wie Anja Stephan darlegte, enthält das Stadtentwicklungskonzept Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die im Ergebnis der Jugendhilfeplanungsprozesse keine Relevanz mehr haben.

Für die Straßenschule in Trägerschaft der Treberhilfe Dresden zeichnet sich zumindest eine vorübergehende Lösung ab, der Jugendhilfeausschuss gab der Übertragung von Mitteln aus dem Haushalt des Sozialamtes in den des Jugendamtes seine Zustimmung. Aus diesen Mitteln soll die Straßenschule zunächst bin zum Jahresende gefördert werden, die Fortführung nach dem Jahreswechsel ist einerseits vom Stadtratsbeschluss zum kommenden Doppelhaushalt anhängig und soll andererseits nach den Vorstellungen der Verwaltung ausschließlich aus der Jugendhilfe erfolgen. Nach Ansicht mehrerer Ausschussmitglieder wird es dem inhaltlichen Anspruch des Angebotes nicht gerecht, eine Reduzierung auf ein jugendhilfliches Angebot vorzunehmen. Erneut wurde die Einrichtung eines zentralen Fonds für ressortübergreifende Projekte in der Stadt Dresden gefordert. Über die eigentliche Förderung der Straßenschule wird der Ausschuss erst  in der kommenden Sitzung befinden, die entsprechende Vorlage wurde in erster Lesung behandelt.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss jeweils einstimmig weitere Papiere, die dem „Spezifischen Teil“ des Planungsrahmens der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden zuzuordnen sind. Dies waren der Planungsbericht „Pflegekinderhilfe“ und ein Konzept zu  den „Aufbau- und Ablaufstrukturen von Planungskonferenzen“, das eine kontinuierliche, verbindliche und vergleichbare Durchführung der Planungskonferenzen in Dresden sichern soll.

Ebenfalls einstimmig beschloss der Ausschuss die Erweiterung der Personalausstattung der Schulsozialarbeit an acht Standorten. Die Erhöhung orientiert sich am vom Jugendhilfeausschuss verabschiedeten Verfahren zur Personalbemessung. Voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird ein weiterer Antrag zum Ausbau der Schulsozialarbeit zur Beschlussfassung vorliegen, der die Einrichtung von Angeboten der Schulsozialarbeit in weiteren Dresdner Schulen vorsieht.

Auf Antrag der CDU-Stadtratsfraktion soll der Oberbürgermeister im Rahmen eines Variantenvergleichs Möglichkeiten einer kontinuierlichen Jugendbeteiligung darlegen. Hintergrund ist eine Neuregelung zur Jugendbeteiligung in der Sächsischen Gemeindeordnung, nach der „die Gemeinde bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen soll. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“ Der Antrag schlägt auch zu prüfende Beteiligungsformen wie ein „Jugendparlament“ oder einen „Jugendbeirat“ vor und fordert eine erneute Jugendbefragung durch die Stadt.
Der Antrag , der in  1. Lesung eingebracht wurde, fand die Zustimmung mehrerer Ausschussmitglieder, die jedoch um die Einbindung bestehender und kommender Beschlusslagen zut Thematik baten. So bat Tina Siebeneicher um Berücksichtigung des bereits verabschiedeten Konzeptes zur Kinder- und Jugendbeteiligung, inklusive der bereits vollzogenen Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros sowie der Neubesetzung der Stelle der Kinderbeauftragten. Carsten Schöne wünschte die Berücksichtigung des noch ausstehenden Beteiligungskonzeptes, dass im Rahmen der Jugendhilfeplanungsprozesse zur Anwendung kommen soll.

Jan Güldemann stellte einen Antrag zur „Revision des Förderverfahrens“ vor. Mit der Überarbeitung des Förderverfahrens soll die fachlich-inhaltliche Arbeit gestärkt werden, ebenso die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern sowie eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes erreicht werden. Wie Güldemann darstellte, sei das Papier bereits vor etwa einem Jahr entstanden, sei zunächst Mitgliedern von Stadtratsfraktionen und der Verwaltung vorgestellt worden, die erwünschte Reaktionen und Hinweise zur Qualifizierung des Entwurfes seien jedoch nicht eingegangen. Daher habe man den Antrag nunmehr eingereicht und erwarte nun die Diskussion zum Förderverfahren, dass nach Einschätzung des zuständigen Bürgermeisters, Hartmut Vorjohann von einer „ganz anderen Philosophie“ getragen sei, als bislang angewandte Verfahren. Er äußerte seinen Respekt für die Erarbeitung des umfangreichen Papiers, verwies jedoch u. a. auf eine unzureichende Berücksichtigung zuwendungsrechtlicher Aspekte. Wie Jan Güldemann und Carsten Schöne ausführten, sei die Bearbeitungsnotwendigkeit durchaus bekannt, was auch auf die fehlende Mitwirkung von weiteren an einem solchen Verfahren Beteiligten zurückzuführen sei. Schöne kündigte im Namen der Antragstellenden einen Änderungsantrag an, in dem ein Beteiligungsprozess von Politik, Verwaltung und freien Trägern vorgesehen ist.

Mit einer ausführlichen Darstellung brachte die Verwaltung den Kinderschutzbericht ein, der ebenfalls zu den Bestandteilen des Planungsrahmens der Kinder- und Jugendhilfe gehört. Der Bericht enthält eine Reihe statistischer Angaben zur Entwicklung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen oder zur Verweildauer von jungen Menschen in der Inobhutnahme. Außerdem werden die Maßnahmen aus dem vorherigen Bericht einer Prüfung unterzogen  und neue Schwerpunktthemen genannt. So sei die Schaffung von spezialisierten Angeboten für „besonders auffällige Jugendliche“ bzw. „Jugendliche mit Selbst- und Fremdgefährdung“ eine wichtige Herausforderung für die nahe Zukunft. Darüber hinaus sollen präventive Angebote, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen verstärkt werden.

Weitere Vorlagen, die in 1. Lesung eingebracht wurden, werden nun in den zuständigen Unterausschüssen behandelt (siehe nachfolgende Tagesordnung).

Die nächste planmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 06.09.2018 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 24.05.2018 und 14.06.2018
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Vertagungen Jugendhilfeausschusssitzung vom 14. Juni 2018
    1. Jugendbeteiligung ernst nehmen – Umsetzung des neuen § 47a der SächsGemO (A0441/18 – 1. Lesung)
    2. Sicherstellung des Kindswohls bei Abschiebungen (A0391/17)
  4. Integriertes Stadtentwicklungskonzept “Zukunft Dresden 2025+” – Fortschreibung 2017 (V2177/18)
  5. Förderung einer Beratungsstelle für Eltern, deren Kinder Angebote der Kindertagesbetreuung wahrnehmen (V2318/18 – 1. Lesung)
  6. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe – Bauliche Maßnahmen bzw. Erhaltungsmaßnahmen 2018 (V2402/18 – 1. Lesung)
  7. Kindertreff im Stadtraum 5 Pieschen – Kaditz, Mickten, Trachau (V2384/18 – 1. Lesung)
  8. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsbericht Kinderschutz 2016 (V2351/18 – 1. Lesung)
  9. Vergabe Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2018 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen (V2296/18 – 1. Lesung)
  10. Aufnahme der Kindertageseinrichtung Bischofsweg 28 HH in 01099 Dresden in den Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2018/2019 und Betreibung durch den freien Träger LebensBild gGmbH (V2204/18 – 1. Lesung)
  11. Revision Förderverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe/Einführung des vereinfachten und vereinheitlichten Förderverfahrens in der Kinder- und Jugendhilfe der Landeshauptstadt Dresden ab dem 01.01.2019 (A0420/18 – 1. Lesung)
  12. Bereitstellung und Übertragung finanzieller Mittel an das Jugendamt für den Erhalt der Straßenschule der Treberhilfe Dresden e. V. im Haushaltsjahr 2018 (V2539/18)
  13. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2018 – Straßenschule des Treberhilfe Dresden e. V. (V2540/18 – 1. Lesung)
  14. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Aufbau- und Ablaufstrukturen von Planungskonferenzen (V2246/18)
  15. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsbericht Pflegekinderhilfe (V2256/18)
  16. Schulsozialarbeit II (A0459/18)
  17. Berichte aus den Unterausschüssen
  18. Informationen (nicht öffentlich)