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Der Jugendhilfeausschuss hat sich am 10.09.2020 mit der Haushaltsplanung für die Jugendhilfe befasst und sich mehrheitlich zur erforderlichen Ausstattung von Jugend- und Kita-Amt positioniert.

Mitglieder des Jugendhilfeausschusses hatten eine Mitwirkung an der Bedarfsanmeldung von Jugend- und Kita-Amt für die städtische Haushaltsplanung eingefordert. Tilo Kießling (Die Linke) stellte die Beschlussempfehlung des Unterausschusses Planung vor, die zunächst Bezug nimmt auf einen Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2016, mit dem der Oberbürgermeister beauftragt wurde, die Haushaltsansätze für die Förderung der Jugendarbeit so anzulegen, dass eine Dynamisierung von Personal- und Sachkosten möglich sei. Dies sei, so Kießling, in den derzeit vorliegenden Zahlen in keiner Weise ersichtlich, stattdessen sei eine überproportionale Kürzung des Jugendhilfeetats im Vergleich zu anderen Geschäftsbereichen erkennbar. Der Fehlbedarf beläuft sich über alle Bereiche der Jugendhilfe, inklusive Kindertagesbetreuung auf rund 30 Millionen Euro. Darin enthalten sind etwa 16 Millionen Euro in den pflichtigen Erziehungshilfen, die als „Haushaltsrisiko“ deklariert sind. Etwa 5,4 Millionen Euro entfallen auf die Förderung der Jugendarbeit sowie etwa 12 Millionen Euro auf die Umsetzung der Bildungsstrategie und weitere Sonderprogramme und Projekte in der Kindertagesbetreuung.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert verwies darauf, dass die verwaltungsinterne Beratung abgeschlossen sei, lediglich der Zufluss von Bundesmitteln oder sonstige Mehreinnahmen könnten noch für Verbesserungen sorgen. Matthias Dietze (CDU) würdigte die hohe Qualität der Angebote der Jugendarbeit in Dresden, die sich auf eine langfristige Planung stützt und forderte die Bereitstellung der für den Erhalt dieser Qualität notwendigen Mittel. Carsten Schöne (Paritätischer Wohlfahrtsverband) betonte, dass alle gegenwärtig in der Finanzierung befindlichen Angebote, Projekte und Leistungen jugendhilfeplanerisch und durch Stadtratsbeschluss untersetzt sind. Die bislang bekannten Haushaltszahlen seien nicht hinreichend aussagekräftig und unvollständig, neben den Steuerausfällen und coronabedingten Mehraufwendungen seien unbedingt auch die während der Pandemie eingesparten Mittel zu beziffern.

Mit folgendem Wortlaut positionierte sich der Ausschuss mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen (FDP, AfD) und einer Enthaltung des Oberbürgermeisters zu einer angemessenen Budgetausstattung: „Der Jugendhilfeausschuss spricht sich für die Sicherstellung der gemeldeten Bedarfe und Mehrbedarfe für die Förderung von Angeboten der Träger der freien Jugendhilfe (§§ 11 bis 14, 16 und 52 SGB VIII i. V. m. JGG) aus, von denen in der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 6. August 2020 auf Antrag des Jugendhilfeausschusses berichtet wurde. Die Bedarfe und Mehrbedarfe resultieren aus den vom Stadtrat gefassten Beschlüssen zum Planungsrahmen (V1245/16), (2021: 2.252.700 Euro, 2022: 3.103.700 Euro).

Das Gleiche gilt für bisher finanziell nicht geplante Programmbestandteile der Bildungsstrategie sowie Projektförderungen im Bereich des Amtes für Kindertagesbetreuung (z. B. Kita-Rat, „Kita für alle“). (2021: 5.830.000 Euro, 2022: 5.919.000 Euro).

Der Jugendhilfeausschuss spricht sich für die Absicherung des Globalbudget des Jugendamtes aus. Insbesondere sollen die 135.000 Euro p. a. für die Vereinsvormundschaften und die ehrenamtlichen Einzelvormunde abgesichert werden. (2021: 372.00 Euro, 2022: 386.400 Euro).

Die Finanzbedarfe sind notwendig und bedarfsgerecht.“

In der Informations- und Fragerunde erkundigte sich Carsten Schöne nach der Zukunft zweier Projekte der Schulsozialarbeit, bei denen die bisherigen Träger die Arbeit nicht fortsetzen werden. Kevin Görden vom Jugendamt stellte ein erneutes Interessenbekundungsverfahren für die 8. Grundschule und die Christliche Schule Dresden in Aussicht. Die Nutzung einer derzeit in der Testphase befindlichen Trägerdatenbank für die erzieherischen Hilfen soll noch eine Beratung im Jugendhilfeausschuss erfahren, so Görden auf Anfrage Schönes. In der landesweit einzusetzenden Datenbank sollen Betreuungskapazitäten abrufbar sein. Anja Stephan (Kinder- und Jugendhilferechtsverein) bat die Verwaltung um Berichterstattung zur Kostenheranziehung in der Jugendhilfe sowie um eine Beratung der aktualisierten „Fachkräftebemessung“ der Jugendhilfeplanung im Jugendhilfeausschuss. Auf Anfrage zur Aufnahme minderjähriger Flüchtlinge, erklärte der Oberbürgermeister, dass der Freistaat bislang von der Bereitschaftserklärung der Stadt Dresden keinen Gebrauch gemacht hat. Der Jugendhilfeausschuss hatte Anfang des Jahres beschlossen, 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über den normalen Verteilerschlüssel hinaus aufzunehmen. Mit Blick auf die katastrophale Lage in einem ausgebrannten griechischen Flüchtlingslager sollte dieses Angebot gegenüber dem Land erneuert werden.

Jan Pratzka (Agentur für Arbeit Dresden) und Michael Rollberg (Jobcenter Dresden) stellten ausführlich die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in Dresden vor. Seit 2009 hat es eine sehr positive Entwicklung gegeben, allerdings seien fehlende Schulabschlüsse und fehlende Berufsausbildungen auch weiterhin die wesentlichen Risikofaktoren für junge Menschen. Daher gelte es, Jugendliche frühzeitig im Rahmen der schulischen Bildung und Berufsorientierung zu begleiten und deren Ausbildungsfähigkeit zu fördern. Informationen zur Jugendarbeitslosigkeit finden sich in dieser Präsentation. Jan Pratzka warb für eine Azubi-Messe am 26.09.2020 auf dem Postplatz, auf der sich zahlreiche Arbeitsmarktakteure wie IHK, Handwerkskammer oder Wohlfahrtsverbände mit Restplätzen für das eben begonnene Ausbildungsjahr sowie mit ihren Ausbildungsangeboten im folgenden Ausbildungsjahr präsentieren werden. Informationen zur Veranstaltung können einem Flyer oder im Internet unter www.dresden.de/azubimesse entnommen werden.

Der Jugendhilfeausschuss bestätigte einstimmig die Aufnahme von zwei Kindertageseinrichtungen in der Dresdner Neustadt in den Bedarfsplan und deren Betreibung durch den Malwina e. V..

Ein Antrag der SPD-Fraktion für die Etablierung eines „Community-Organizings“ durch Etablierung von „Stadtteilmanager*innen“ in allen Stadtbezirken fand nach punktweiser Abstimmung nur hinsichtlich des inhaltlichen Grundsatzes, jedoch nicht hinsichtlich der vorgeschlagenen Umsetzung die Zustimmung. So wurde in der Beratung des zuständigen Unterausschusses in Frage gestellt, ob denn der Bedarf hierfür in allen Stadtbezirken gegeben sei und ob die Anbindung der Stadtteilmanager*innen in den Stadtbezirksämtern geeignet sei.

Nach dem Willen des Jugendhilfeausschusses soll die Förderung der Schulsozialarbeit an zwei Dresdner Schulen im Rahmen des so genannten „Stressszenarios“ auf Grund weiterhin bestehender besonderer Bedarfslagen bis zum 31.12.2020 fortgeführt werden. Auf Grund der Haushaltssperre bedarf es noch der Mittelfreigabe durch den Stadtrat, der Finanzausschuss hatte hierfür bereits sein positives Votum abgegeben.

In jeweils 1. Lesung wurden folgende Vorlagen und Anträge eingebracht und in die Unterausschüsse verwiesen:

  • Konzept zur Beteiligung von Adressat*innen an der Jugendhilfeplanung im Bereich erzieherischer Hilfen, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige
  • Vergabe von Zuschüssen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens in Kindertageseinrichtungen
  • Klärung des Verhältnisses von Stadtbezirksförderung und Aufgaben nach dem SGB VIII
  • Beauftragung des Unterausschusses Planung zur Befassung mit den Ergebnissen statistischer Erhebungen und Sachberichtsauswertungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit.

Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 01.10.2020 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


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