Refugees welcome

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Der Dresdner Jugendhilfeausschuss hat gestern per Beschluss den Oberbürgermeister beauftragt, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden die Bereitschaft der Landeshauptstadt Dresden zur Aufnahme von bis zu 20 unbegleiteten ausländischen Minderjährigen aus griechischen Flüchtlingslagern zu erklären.

 

Die unwürdigen Zustände in den Flüchtlingslagern in Griechenland, in denen Zehntausende Menschen teilweise seit mehr als einem Jahr aushaaren, motivierten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu dieser Initiative, mit der sich die Landeshauptstadt vergleichbaren Aktivitäten anderer deutscher Städte anschließt. Für geschäftsordnungsbezogene Irritationen sorgte kurzzeitig der Versuch, den Antrag zu erweitern und auch den Stadtrat einzubeziehen, Tina Siebeneicher kündigte daraufhin eine separate Antragstellung im Stadtrat an. Anja Stephan betonte bei ihrer Berichterstattung aus dem Unterausschuss die Notwendigkeit der Mitwirkung freier Träger bei der Aufnahme und Betreuung der jungen Menschen.  Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion, der die Aufnahme unter den Vorbehalt „festgestellten Asyl-Schutzstatus“ stellen wollte, wurde abgelehnt. Wie Carsten Schöne ausführte, sind asylrechtliche Fragen für unbegleitete Minderjährige irrelevant, deren Aufnahme und Betreuung wird ausschließlich auf der Basis entsprechender Reglungen im Sozialgesetzbuch VIII vollzogen. Der im Unterausschuss „Hilfen zur Erziehung“ modifizierte Antrag wurden letztlich einstimmig vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.

In der Informations- und Fragerunde unterrichtete die kommissarische Jugendamtsleiterin, Sylvia Lemm, den Ausschuss über die derzeitige Situation in den Kinder- und Jugendnotdiensten. Die personelle Situation sei inzwischen nicht mehr so angespannt wie noch im letzten Jahr, Neueinstellungen und Erweiterungen der Personalausstattung haben für eine Beruhigung gesorgt. Die pädagogische Arbeit wird derzeit durch Probleme erschwert, die sich aus zunehmender Aggressivität einiger Klient*innen, aus den Folgen von Drogenkonsum sowie aus auftretender Schulverweigerung ergeben.
Oberbürgermeister Dirk Hilbert informierte über eine erlassene Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Demnach sind Veranstaltungen in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmenden untersagt bzw. bedarf es einer Risikoabschätzung durch die Veranstaltenden. Diese Verfügung hat auch Relevanz für Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, umfangreiche Informationen sowie ein Bogen zur Gefährdungsselbsteinschätzung finden Sie unter www.dresden.de/corona. Carsten Schöne informierte über umfangreiche Vorsorgemaßnahmen bei den Trägern Sozialer Arbeit, die Notfallpläne insbesondere für Einrichtungen, die nicht geschlossen werden können – hierzu zählen u. a. stationäre Jugendhilfeeinrichtungen – entwickeln. Entsprechend den Erfordernissen sind dann Schließungen anderer Einrichtungen, wie Jugendhäuser oder Begegnungsstätten möglich, auch um ausreichend Personal für die nicht schließbaren Einrichtungen zur Verfügung zu haben. Schöne geht davon aus, dass die Landeshauptstadt Dresden mit den freien Trägern gemeinsame unbürokratische Lösungen für die ggf. notwendige Klärung finanzierungs- und zuwendungsrechtlicher Fragen finden wird, dies bestätigte die Verwaltung.

Eine Anfrage zum zunächst gescheiterten Umzug des Familienbildungsangebotes des Kaleb e. V. in die Innenstadt liegt im Rückzug des potenziellen Vermieters begründet. Verein und Jugendamt bemühen sich gemeinsam um einen Alternativstandort, hierzu erfolgen nochmalige Verhandlungen mit einem weiteren Vermieter.

Anschließend verabschiedete der Oberbürgermeister die langjährige Leiterin der Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung, Martina Greif, in den Ruhestand, in den sie zum Ende des Monats eintreten wird. Carsten Schöne bedankte sich im Namen der freien Träger mit Blumen für die gute und langjährige Zusammenarbeit und wünschte ihr alles Gute für die bevorstehende Lebensphase.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss anschließend eine Vorlage zur Förderung von Bau- und Erhaltungsmaßnahmen in Einrichtungen der Jugendarbeit mit einem Volumen von 108.000 Euro. Jeweils in 1. Lesung wurden die Vorlagen zur Fortschreibung des Kita-Bedarfsplans sowie zur Förderung von Anschaffungen im Bereich der Jugendarbeit vorgestellt. Beide Vorlagen werden nun in weiteren Gremien bzw. in den zuständigen Unterausschüssen des Jugendhilfeausschusses beraten.

Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 02.04.2020 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 16. Januar 2020
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe – Bauliche Maßnahmen bzw. Erhaltungsmaßnahmen 2020 (V0121/19)
  4. Fortschreibung Fachplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für das Schuljahr 2020/2021 (V0197/20)
  5. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2020 – Bewegliche Sachen des Anlagevermögens (V0221/20)
  6. Bereitschaft zur Annahme von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus Griechenland in Dresden (A0044/20)
  7. Berichte aus den Unterausschüssen
  8. Informationen (nicht öffentlich)