Coronavirus

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Die Sächsische Staatsregierung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der beginnend ab 19.03.2020 bis voraussichtlich 20.04.2020 fast alle öffentlichen und privaten Einrichtungen zu schließen sind.

Eine Aufzählung der zugehörigen Einrichtungen finden Sie unter https://www.staatsregierung.sachsen.de/coronavirus-in-sachsen.html#a-6971. Dort werden u. a. auch Einrichtungen genannt, die in Trägerschaft paritätischer Mitgliedsorganisationen betrieben werden, so etwa offene Kinder- und Jugendeinrichtungen, Seniorentreffpunkte oder private Bildungseinrichtungen. Die Verfügung ist entsprechend umzusetzen, Verstöße werden geahndet.

Mit dieser Allgemeinverfügung besteht nun auch eine rechtliche Grundlage für jene Einrichtungen, die bislang nicht von den Schließungsverfügungen betroffen waren. Auf dieser Grundlage können nun auch zuwendungsfinanzierte Einrichtungen etwa der Seniorenbegegnung oder der offenen Kinder- und Jugendarbeit förderunschädlich geschlossen werden, da die geförderte Leistung auf Grund der Allgemeinverfügung nicht erbracht werden kann. Zu beachten ist, dass die Verfügung nicht so zu interpretieren ist, dass die Beschäftigten von der Arbeit freigestellt werden, diese sollten Tätigkeiten im Kontext des Zuwendungszweckes ausüben.

Bitte verfolgen Sie die Veröffentlichungen des Freistaates und der regionalen bzw. lokalen Behörden.