Klassenzimmer

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Der Jugendhilfeausschuss hat gestern die Fortschreibung des „Regionalen Gesamtkonzeptes für die Schulsozialarbeit“ beschlossen und dem Stadtrat eine Empfehlung zur neuzufassenden Rahmenrichtlinie der Landeshauptstadt gegeben.

Die Fortschreibung des Konzeptes hat die Anpassung einiger Kriterien und Verfahren ermöglicht, bei denen die Anwendung der letzten Jahre einen Änderungsbedarf aufgezeigt hat. So wird das Verfahren der Trägerauswahl bei der Vergabe von neuen Angeboten an freie Träger der Jugendhilfe angepasst. Bislang haben die Schulleitungen mit einem nicht unerheblichen Anteil an der unmittelbaren Bewertung der Trägerbewerbungen mitgewirkt. Da jedoch durch die Schulleitungen häufig lediglich die „bevorzugten“ Träger bewertet wurden und weitere Bewerbungen anderer Träger mit Nullwerten versehen wurden, war die Einbeziehung der Schulen hier nicht sehr zuverlässig. Künftig sollen die Schulen möglichst unter Einbeziehung der Schulkonferenz lediglich eine verbale Einschätzung abgeben, die der Jugendhilfeausschuss gemeinsam mit der vom Jugendamt abgegebenen Bewertung zur Entscheidung über die Trägerschaft heranzieht. Die Verwaltung bewertet künftig mit einem Anteil von 30 Prozent die strukturellen Kriterien und mit einem Anteil von 70 Prozent die konzeptionellen Kriterien.
Angepasst wurde auch das Verfahren zur Fachkraftbemessung, so wird der sozialräumliche Benachteiligungsindex künftig nur noch bei Grundschulen berücksichtigt, dafür erhalten diese auch eine Mindestausstattung von 1,0 Vollzeitäquivalent (VzÄ), die bislang bei 0,75 VzÄ lag. Bei Förderschulen steigt die Mindestausstattung auf 1,5 VzÄ, sollten sich dort Vorbereitungsklassen befinden, werden 2,0 VzÄ gefördert. Künftig ist für die Bemessung der Personalausstattung der Anteil von Lernenden in Vorbereitungsklassen an der Gesamtschülerzahl relevant und nicht mehr allein deren Anzahl. Dabei werden in Grund- und Oberschulen jeweils unterschiedliche Prozentwerte zu Grunde gelegt. In der Rubrik „andere Schulen“ werden Schulen mit mehreren Schularten bewertet, die in Dresden bislang ausschließlich in freier Trägerschaft betrieben werden. Diese können in Abhängigkeit von der Schülerzahl 1,0 bis 2,0 VzÄ erhalten. Voraussetzung für die Förderung ist eine entsprechende Platzierung im Ranking der Schulstandorte, das künftig alle 2 Jahre zum 31.03. aktualisiert vorzulegen ist. Die ggf. erforderlichen Anpassungen werden dann jeweils zum 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres vollzogen. Zwei Gymnasien mit speziellem Profil erhalten wegen ihrer besonderen Profile und Rahmenbedingen unabhängig von einer Platzierung im Ranking Angebote der Schulsozialarbeit, dabei handelt es sich um das Landesmusik- sowie das Sportgymnasium.
Mit dem Fortschreibungsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur strukturellen Weiterentwicklung zu unterbreiten, der sich mit dem derzeit hohen Anteil an Einzelfallbegleitungen in der Schulsozialarbeit befasst. Hier soll insbesondere eine Schnittstellenanalyse im Übergang von der Einzelfallbegleitung zu den Erziehungshilfen erfolgen. Darüber hinaus wurde der Oberbürgermeister beauftragt, Mittel für die Fachberatung im Bereich der Schulsozialarbeit bei der Planung des kommenden Doppelhaushaltes vorzusehen. Außerdem soll ein Vorschlag zur Pauschalisierung von Sachkosten erarbeitet werden.

Der Jugendhilfeausschuss beriet eine Vorlage, die eine Neufassung der städtischen Rahmenrichtlinie zum Inhalt hat. Dies bisherige Richtlinie ist veraltet und entspricht schon lange nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten. Die Rahmenrichtlinie regelt die grundsätzlichen Förderbedingungen in der Landeshauptstadt und macht Vorgaben für die Erarbeitung von Fachförderrichtlinien. Der Jugendhilfeausschuss gab dem Stadtrat einige Anregungen für dessen Befassung mit der Vorlage mit, so beispielsweise die Berücksichtigung der rechtlichen Sonderstellung des Jugendhilfeausschusses mit Blick auf dessen Regelungskompetenz im Bereich der Planung und Förderung. Außerdem regte der Jugendhilfeausschuss mit seiner gestrigen Beschlussempfehlung eine Reihe redaktioneller Änderungen im Text der eigentlichen Rahmenrichtlinie an. Diese dienen der Präzisierung und Richtigstellung einiger Regelungen. Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt, dieser hatte die Anerkennung von Eigenleistungen in der Förderung sowie Vollfinanzierungen abschaffen und gleichzeitig Förderhöhen beschränken wollen.

Auch der Antrag zur Durchführung einer Evaluation der Arbeit von freien Trägern der Jugendhilfe von derselben Fraktion wurde abgelehnt. Nach Ausführungen der Verwaltung bestehe aktuell kein Bedarf an einer solchen Untersuchung, durch aktuelle Jugendhilfeplanung, Qualitätsentwicklung und Trägerdialoge lägen ausreichend Daten und Informationen vor, so die kommissarische Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm.

Der Jugendhilfeausschuss verabschiedete in einem weiteren Tagesordnungspunkt den Planungsbericht zu den Handlungsfeldern des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

In der Informationsrunde teilte der Oberbürgermeister auf Anfrage mit, dass die Stelle des Jugendamtsleiters erneut ausgeschrieben wird. Die Stelle war schon im Sommer 2019 ausgeschrieben worden, zu den Gründen der erneuten Ausschreibung wurden keine Aussagen getroffen.
Tina Siebeneicher erbat Informationen zu Möglichkeiten der Aufnahme von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen aus den griechischen Flüchtlingslagern. Wie Sylvia Lemm ausführte könnten dafür freie Plätze zur Verfügung stehen, jedoch sind die Inobhutnahmekapazitäten begrenzt. Sollte man ein entsprechendes Aufnahmeangebot unterbreiten wollen, so müsse man Verhandlungen mit dem Land zur Unterbringung und Finanzierung aufnehmen.

Die Verwaltung informierte noch zu den derzeit stattfindenden Umzügen von Jugend- und Kita-Amt. Das Jugendamt wird ab 23.01.2020 in den neuen Räumlichkeiten auf der Enderstraße 59 und das Amt für Kindertagesbetreuung ab Anfang Februar 2020 in der Breitscheidstraße 78 erreichbar sein.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 7. November 2019
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsbericht “Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz”(V3306/19)
  4. Fortschreibung Regionales Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Leistungsart Schulsozialarbeit in der Landeshauptstadt Dresden (V3334/19)
  5. Rahmenrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden (RRL LHD) als Grundlage für die Erarbeitung von Fachförderrichtlinien und damit verbundenen Zuwendungen an Dritte (V2850/18)
  6. Evaluation der Tätigkeit von Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe in Dresden (A0594/19)
  7. Berichte aus den Unterausschüssen
  8. Informationen (nicht öffentlich)