Rathaus Dresden

Der Dresdner Jugendhilfeausschuss führte gestern eine ExperteInnenanhörung zur „Sicherung des Kindeswohls bei Abschiebungen durch.

 

Offenbar betrat er damit Neuland, die Anhörung stieß bereits im Vorfeld auf bundesweites Interesse. Hintergrund ist ein entsprechender Antrag mehrerer Ausschussmitglieder, die mit der Anhörung fachliche und rechtliche Hinweise für eine Konkretisierung des vorliegenden Antrags anstreben.

Eine Zusammenfassung zur Anhörung lesen Sie hier.

In der Informations- und Fragestunde gab Jugendamtsleiter Claus Lippmann Hinweise zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab 25.05.2013, man sei „auch bisher an strenge Datenschutzvorgaben gebunden gewesen, daran wird sich auch nicht ändern“, so Lippmann. Er verwies auf erforderlichen Schulungsbedarf und eine Publikation des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die praktische Hinweise zur Umsetzung der DSGVO gibt. Ausschussmitglieder verwiesen in diesem Zusammenhang auf einen umfassenderen Klärungsbedarf auch hinsichtlich technischer und organisatorischer Lösungen, die es sowohl den Ämtern der Stadtverwaltung wie auch den freien Trägern in den unterschiedlichsten Feldern der Sozialarbeit eine gesetzeskonforme Umsetzung der DSGVO ermöglicht.

Carsten Schöne zeigte sich überrascht von den übermittelten Informationen zum Mehrbedarf in der Schulsozialarbeit. Noch vor wenigen Wochen hieß es aus der Verwaltung, dass keine Mehrbedarfe angezeigt wurden. Diese Mehrbedarfsanzeigen sollen nunmehr in der bevorstehenden Förderentscheidung zur Schulsozialarbeit für das kommende Schuljahr berücksichtigt werden. Da eine Beschlussvorlage der Verwaltung nicht mehr rechtzeitig den Jugendhilfeausschuss erreichen würde, haben Mitglieder des Jugendhilfeausschusses einen entsprechenden Antrag hierzu eingereicht. Auch ein Antrag zur Sicherstellung der Arbeit des Jugendreffs Weixdorf, zur Umsetzung des so genannten Präventionsbudgets und zur Umsetzung des sozialräumlichen Konzeptes wurden eingereicht, sie befinden sich dann auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Eine Anfrage zu vorgesehenen Umzug des Jugendamtes an einen Ausweichstandort ergab zwar die Bestätigung des Vorhabens, jedoch erfolgten keine Aussagen zu den konkreten Plänen. Ein Umzug des ASD Gorbitz sei laut Lippmann offenbar nicht vor dem 3. Quartal 2019 möglich.

Der Jugendhilfeausschuss wurde gestern umfassend zur Jugendhilfe im Strafverfahren informiert. Nach den Ausführungen von Rüdiger Zwickirsch von der Polizeidirektion Dresden sei ein deutlicher Rückgang bei Jugendstraftaten zu verzeichnen. Bei den Delikten rangieren Eigentumsdelikte und Dienstleistungserschleichung („Schwarzfahren“) auf den vorderen Plätzen. Eine Zunahme ist bei den Drogendelikten festzustellen, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz haben spürbar zugenommen, wobei eine Schwerpunktverlagerung von Cristal Meth in den vergangenen Jahren zu Cannabis erkennbar ist. Insgesamt verzeichnet die Polizei im Vorjahr einen Rückgang um 5.000 Straftaten in Dresden, was eine Verbesserung des objektiven Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung zur Folge hat, das subjektive Empfinden der Bevölkerung stelle sich jedoch insbesondere durch eine umfassende Berichterstattung und das derzeitige gesellschaftliche Klima anders dar.

Der Leiter der Dresdner Jugendgerichtshilfe, Rainer Mollik, stellte die Rechtsgrundlagen und Handlungsprinzipien seiner Einrichtung dar. Er betonte die enge Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, die bundesweit als beispielhaft bewertet wird. Insbesondere die zahlreichen präventiven Projekte zeigen eine erfreuliche Wirkung, wie beispielsweise das „Interventions- und Präventionsprojekt“, das seinen Sitz im Polizeipräsidium hat und so die Möglichkeit einer unmittelbaren Kontaktaufnahme zur Jugendgerichtshilfe eröffnet, wenn Minderjährige wegen einer Straftat, einer Ordnungswidrigkeit  oder eines Deliktes mit der Polizei in Kontakt kam. Das IPP berät und begleitet die jungen Menschen frühzeitig und eröffnet ihnen Wege zur Auseinandersetzung mit ihrer Tat mit dem Ziel der erzieherischen Wirkung entsprechend der gesetzlichen Grundlagen.

Mollik lobte sowohl die enge Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz wie auch die Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe. Auch dankte er dem Jugendhilfeausschuss für die Bereitstellung der Mittel für die Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe.

Auf Nachfrage verneinten sowohl Jugendamt wie auch Staatsanwaltschaft die Notwendigkeit der vom Freistaat gewünschten Einrichtung eines „Hauses des Jugendrechts“ nach Leipziger Vorbild. Für die Ausgestaltung einer guten Zusammenarbeit sei nicht die Existenz in einem Gebäude maßgeblich, sondern eine gelingende Kommunikation und Kooperation zwischen Jugendhilfe, Justiz und Polizei und dies sei in Dresden bereits auf hohem Niveau gegeben.

In 1. Lesung brachte die Verwaltung eine Beschlussvorlage ein, die als Bestandteil der Jugendhilfeplanung die Belange des Pflegekinderwesens regelt. Die Vorlage sieht eine Reihe von Verbesserungen für die Pflegeeltern vor, dennoch baten Ausschussmitglieder um eine Darlegung der kalkulatorischen Annahmen der entsprechenden Beträge für Kleidung, Ausstattung und Betreuung der Pflegekinder. Carsten Schöne warnte davor, die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien als Sparmodell für das Jugendamt zu betrachten. Außerdem kritisierte er die Werbekampagnen der Stadt, das Motiv auf den Großplakaten sei nicht ansprechend gestaltet und erinnere „eher an eine Traueranzeige“. Die Stadt hat in jüngerer Vergangen solche Plakate zur Anwerbung von Pflegeeltern aufhängen lassen. Die Vorlage wird nun zunächst im Unterausschuss Hilfen zur Erziehung beraten, bevor sie dann zur Beschlussfassung in den Jugendhilfeausschuss kommt.

Die Beschlussvorlage für die Einführung eines trägerübergreifenden Anmelde- und Vermittlungssystems für den bereich Kindertagesbetreuung wurde vertagt.

Die nächste planmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 14.06.2018 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 28.03.2018
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Berichterstattung zur Jugenddelinquenz in Dresden
  4. Anhörung zur Sicherstellung des Kindswohls bei Abschiebungen (A0391/17)
  5. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsbericht Pflegekinderhilfe (V2256/18 – 1. Lesung)
  6. Einführung eines trägerübergreifenden Systems zur Anmeldung, Platzvergabe, Platzverwaltung und Beitragserhebung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Landeshauptstadt Dresden (“E-Kita 2.0”) (V2153/18)
  7. Berichte aus den Unterausschüssen
  8. Informationen (nicht öffentlich)