Rathaus Dresden

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in einer Sondersitzung am 27.06.2018 mit einem Antrag zur Verwendung des so genannten Präventionsbudgets befasst. Das Budget war für die laufende Haushaltsperiode mit einem Volumen von zunächst 400.000 Euro eingestellt worden und soll zur Umsetzung von präventiven Maßnahmen und der Vernetzung zwischen den Angeboten der offenen Kinder-, Jugend- und Familienarbeit und den Leistungen der Hilfen zur Erziehung verwendet werden.

Das Forschungszentrum der Evangelischen Hochschule Dresden (EHS) hat hierfür ein Rahmenkonzept vorgelegt, das eine Analyse der Dresdner Situation, eine Darstellung verschiedener Praxisbeispiele und Empfehlungen für mögliche Ansätze zur Umgestaltung der Dresdner Jugendhilfe nach sozialräumlichen Prinzipien enthält. Nach einer Anhörung im Jugendhilfeausschuss beauftragte dieser einerseits den Unterausschuss „HzE“ mit der Erarbeitung einer Schrittfolge für eine mögliche Umsetzung und den Unterausschuss „Planung“ Vorschläge für die Verwendung des o. g. Präventionsbudgets vorzulegen. Inzwischen wurde eine Reaktionsgruppe gebildet, die eine Definition des Sozialraumbegriffes unter Berücksichtigung der Dresdner Bedingungen erarbeitet, diese soll m Herbst dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden.

Aus dem Unterausschuss „Planung“ kam inzwischen ein Antrag „Grundsatzbeschluss zur Verwendung der Mittel im Präventionsbudget“, der neben der Einrichtung einer Steuerungsgruppe für den Gesamtprozess die Entwicklung eines „Steuerungsmoduls“ und eines „Praxismoduls“ vorsieht. So soll ein geeigneter freier Träger oder eine Institution gefunden werden, der / die innerhalb von drei Jahren den Umgestaltungsprozess organisatorisch umsetzen soll. Hierfür sollen außerdem insgesamt 17 Personen (Arbeitszeitausstattung 0,5 VzÄ) in den Stadträumen sowie in drei Ortschaften zur Vernetzung der Angebote und Leistungen tätig werden.

Ein vorgelegter Ersetzungsantrag von drei Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses schlug eine andere Vorgehensweise vor, in deren Mittelpunkt zunächst die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes auf der Basis des EHS- Papiers steht. Dieser Entwicklungsprozess soll – ebenso wie die spätere Umsetzung – durch eine Steuerungsgruppe beteiligungsorientiert begleitet werden. Außerdem schlagen die Antragstellenden die Bereitstellung von flexibel nutzbaren Ressourcen für die Ermöglichung von Einzelfallbegleitungen in der offenen Arbeit sowie sozialräumlich orientierte Einzelmaßnahmen in auszuwählenden Stadtteilen vor, die präventiven Charakter haben und die Vernetzung zwischen den Leistungsfeldern im jeweiligen Stadtraum vorantreiben sollen. Die Erfahrungen sollen evaluiert werden und Eingang in das Umsetzungskonzept finden.
Eingangs der Sondersitzung beantragte Tilo Kießling mit Hinweis auf die Tragweite des Antrages, diesen in den Stadtrat zu heben, wofür sich die erforderliche Anzahl von Stimmen auch fand (mindestens ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder).
Der Jugendhilfeausschuss gab nach intensiver Debatte, die ambivalente Positionen zur zweckgerechten Ausgestaltung des notwendigen Veränderungsprozesses verdeutlichten, dem Ersetzungsantrag seine Zustimmung. In der Diskussion wurde beiden Anträgen bescheinigt, dass die richtige und geeignete Elemente enthalten. Der Stadtrat wird sich nun abschließend mit dem Thema befassen.

Jugendamtsleiter Claus Lippmann informierte eingangs der Sitzung, dass die für die Schulsozialarbeit vom Land zur Verfügung gestellten Mittel sowohl die Erweiterung bestehender Angebote wie auch die Schaffung neuer Angebote der Schulsozialarbeit ermöglichen. Hierfür wird in den nächsten Wochen ein weiteres Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, die zusätzlich zu bedenkenden Schulstandorte ergeben sich aus dem vom Jugendhilfeausschuss bestätigten Ranking der Schulen. Der Jugendhilfeausschuss wird sich voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 16.08.2018 damit befassen, ein entsprechender Antrag wurde von Mitgliedern des Gremiums bereits eingereicht.

Die nächste planmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 16.08.2018 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne