Grafik by © Pixabay.com

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Am 1. September 2013 startet das neue Elternportal der Stadt Dresden, über das Eltern künftig die Anmeldung für Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege möglich ist. Um das so genannte „E-Kita-System“ hat es in der Vergangenheit zahlreiche Debatten gegeben, die offenbar dafür gesorgt haben, dass einige Argumente, Vorurteile, und Gerüchte in der Öffentlichkeit haften geblieben sind. Dieser Text soll ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Er ehebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und befasst sich mit den aus meiner Sicht wesentlichen Elementen der Debatte zur elektronischen Anmeldung.

Noch immer sind nicht alle Belange abschließend geklärt, die Bedenken zum Elternportal scheinen aber inzwischen ausgeräumt. In anderen Bereichen des E-Kita-Gesamtsystems, die für die Eltern keine unmittelbare Bedeutung haben und eher für Verwaltungsaufgaben relevant sind, gibt es indes noch Klärungsbedarf insbesondere zu Datenschutzaspekten. Hierzu finden in Kürze weitere Beratungen statt.

In einer Information des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden finden Eltern grundsätzliche Hinweise zum Elternportal. Das Elternportal ist ab 01.09.2013 unter kita-anmeldung.dresden.de  erreichbar.

 

Ein kleines Frage-Antwort-Spiel soll helfen, ein wenig Klarheit in die Situation zu bringen:

 

Ist die Anmeldung für einen Kita-Platz nur über das Elternportal möglich oder kann ich mich auch direkt in einer Einrichtung oder bei einer Tagespflegeperson anmelden?

Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung für Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege über das Elternportal. Damit sollen Mehrfachanmeldungen und ein hoher zeitlicher Aufwand für die Eltern vermieden werden. Gleichzeitig kann dieses System genauer Informationen zum tatsächlich bestehenden Betreuungsbedarf geben.
Den Familien wird selbstverständlich empfohlen, sich vor Ort in den Einrichtungen über Betreuungsmöglichkeiten, pädagogisches Konzept und sonstige Rahmenbedingungen zu informieren, um so zu einer Entscheidungsgrundlage für eine Anmeldung zu kommen.

 

Was ist, wenn ich nicht über einen Internetzugang verfüge?

Dann besteht die Möglichkeit, sich an die Beratungs- und Vermittlungsstelle des städtischen Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen im Rathaus zu wenden, wo die Anmeldung entweder direkt vor Ort vorgenommen wird oder aber Formulare für eine Anmeldung ausgereicht werden.

Dr.-Külz-Ring 19, Erdgeschoss, Zimmer 129, Öffnungszeiten: Montag und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr.

 

Gibt es jetzt eine „zentrale Vergabe“ der Betreuungsplätze durch die Stadtverwaltung? Wer ist für die Vergabe der Betreuungsplätze verantwortlich?

Nein, eine zentrale Platzvergabe wird es nicht geben! Über die Aufnahme der Kinder in die Einrichtungen oder Tagespflege entscheiden jeweils die Einrichtungen vor Ort bzw. deren Träger.

Auch wenn die Debatte um eine zentrale Vergabe der Betreuungsplätze immer wieder mal aufkocht, die individuelle Vergabe der Plätze durch die Einrichtungen entspricht den gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung des „Wunsch- und Wahlrechtes“ der Eltern nach § 5 SGB VIII. Gleichzeitig entspricht dies bei freien Trägern den Grundsätzen zur Trägerhoheit und Selbstverwaltung der freien Träger der Jugendhilfe (vgl. §§ 3, 4 und 74 SGB VIII).

 

Wie komme ich zur „Wunscheinrichtung“?

Bei der Anmeldung über das Elternportal können die Eltern bis zu 5 Wunscheinrichtungen angeben. Die angegebene Reihenfolge entspricht dann auch einer Priorisierung. Die Daten werden an die auf Platz 1 angegebene Einrichtung übermittelt. Die Einrichtung hat dann 14 Tage Zeit, auf die Anfrage zu reagieren. Reagieren sie nicht oder ist eine Aufnahme des Kindes nicht möglich, dann wird die Anfrage automatisch an die nächste Wunscheinrichtung weitergeleitet. Kann auch in der 5. Wunscheinrichtung eine Aufnahme nicht erfolgen, erhalten die Eltern eine Information und ein Beratungsangebot der Beratungs- und Vermittlungsstelle des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen.

Erhalten die Eltern die Zusage einer Einrichtung, dann werden sie zum Vertragsabschluss in die Einrichtung / zum Träger eingeladen.

 

Was geschieht mit den in den Einrichtungen vorhandenen „Wartelisten“?

Die Einrichtungen werden sicher auch weiterhin individuelle Wartelisten führen. Dies kann u. a. für die Berücksichtigung von Geschwisterkindern hilfreich sein. Dennoch muss die verbindliche Anmeldung über das Elternportal erfolgen, bei der Bearbeitung der Anmeldungen werden die Einrichtungen eigene Wartelisten berücksichtigen. Ein solches Vorgehen liegt ausschließlich in der Verantwortung der Einrichtungen bzw. der Träger.

 

Wie erfolgt die Anmeldung für die Kindertagespflege (Tagesmutter / Tagesvater)?

Auch die Anmeldung für die Kindertagespflege ist nur über das Elternportal möglich. Allerdings kann man hier keine Tagespflegeperson direkt auswählen, sondern nur den Stadtteil angeben, in dem man die Betreuung wünscht. Die Anmeldungen gehen dann an eine der drei Beratungs- und Vermittlungsstellen Kindertagespflege. Diese Beratungsstellen unterstützen dann bei der Vermittlung einer Tagespflegeperson. Auch hier gilt das Wunsch- und Wahlrecht, im weiteren Anmeldeverfahren kann eine konkrete Tagespflegeperson benannt werden. Der Betreuungsvertrag wird zwischen Eltern und Tagespflegeperson geschlossen.