Nach einigen Monaten der Ungewissheit hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) heute (17.03.17) nun doch einen Entwurf für die Novellierung des Sozialgesetzbuches Nr. 8 (SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe) vorgelegt.
Die Bundesländer und Verbände haben nun bis zum 23.03.2017 Zeit zur Abgabe von Stellungnahmen und Positionen, eine Anhörung ist für den 24.03.2017 vorgesehen. Der bisherige Referentenentwurf soll dann Mitte April 2017 als Regierungsentwurf eingebracht und bereits Mitte Mai 2017 im Bundesrat behandelt werden.
Der Referentenentwurf steht hier zum Abruf bereit.
Zahlreiche Stellungnahmen und Positionen aus der bisherigen Diskussion sind auf der eigens eingerichteten Website des Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) unter http://kijup-sgbviii-reform.de/ zu finden.
Redaktion: Carsten Schöne