Eine Auswertung der über das so genannte „Statistiktool“ erhobenen Nutzungsdaten in Angeboten und Einrichtungen der Jugendarbeit wurde dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 31.01.2019 vorgestellt. Jugendhilfeplaner Dr. Peter Kühn wies auf vorhandene Unschärfen in der statistischen Erhebung hin, die sich einerseits aus dem Statistiktool selbst sowie aus unterschiedlicher Anwendungspraxis und offenbar differierenden Ausfüllhinweisen ergeben.

Daher hält er die Anpassung des Tools für erforderlich. Am Beispiel der Aktivspielplätze mit Tieren versuchte Dr. Kühn die Unschärfen darzustellen: die Statistik gibt dort eine besonders hohe Nutzungszahl wieder, die jedoch vor allem dadurch zustande kommt, weil die Kinder häufig von ihren Eltern begleitet werden. Da Eltern jedoch nicht der konzeptionellen Kernzielgruppe entsprächen, sei die Nutzungsstatistik hier kritisch zu betrachten. Dem entgegnete Carsten Schöne, dass bei einer derart intensiven Nutzung dieser Angebote durch Familien wohl eher die konzeptionellen Grundlagen hinsichtlich der Zielgruppe als die Statistik zu überprüfen sei. Eine Zusammenfassung der Erkenntnisse aus der Nutzungsstatistik sowie die Präsentation hierzu stehen als Download zur Verfügung.

In der Informations- und Fragestunde bat Anett Dahl um eine frühzeitige Bereitstellung der Fördervorlage, damit eine intensive Befassung möglich ist. Der Unterausschuss Förderung wird sich erst im März mit der Vorlage befassen, hierfür sind zunächst vier Beratungen vorgesehen. Der Umfang Förderung ist derzeit noch nicht klar, da der bestehende Haushaltsbeschluss lediglich Mittel in Höhe der Vorjahreswerte beinhaltet, ein Antrag der Fraktionen von SPD, Grüne und Die Linke zur Aufstockung des Budgets wird in einer Sondersitzung des Stadtrates am 08.02.2019 beraten. Sollte die Aufstockung nicht beschlossen werden, drohen Kürzungen in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit. Tilo Kießlings Anregung, zumindest die jugendhilfeplanerisch relevanten Teile der Vorlage bereits vor der 1. Lesung am 07.03.2019 zur Verfügung zu stellen, fand keine Resonanz bei der Verwaltung.
Peter Streubel und Tina Siebeneicher bedankten sich beim Jugendamt für die Mitwirkung an einem Fall drohender Abschiebung, die zu einer Einschränkung der Kinderrechte geführt hätten, der betroffenen Familie konnte geholfen und eine drohende Abschiebung verhindert werden. Wie Anja Stephan informierte, hat das Sächsische Innenministerium einen Besichtigungstermin für Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im so genannten „Anker-Zentrum“ in Dresden abgelehnt. Hintergrund des gewünschten Besuchs war es, sich einen Überblick über die Unterbringungssituation mit besonderem Blick auf Kinder und Jugendliche zu verschaffen.
Gunther Reinsch vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) präzisierte seine Aussagen zu den personellen Ressourcen, die das LaSuB für die so genannten „Familienklassenzimmer“ zur Verfügung stellen kann. Demnach werden die bereits angekündigten 54 Stunden sowohl für das Klassenzimmer wie auch für die gemäß Beschluss einzurichtende Koordinierungsstelle „Schulabsentismus“ verwendet. Somit stehen für die Realisierung des „Familienklassenzimmers“ lediglich 34 Stunden zur Verfügung, was für die von der Stadtverwaltung beabsichtigte Erweiterung als völlig unzureichend eingeschätzt werden kann.
Bezugnehmend auf eine Mitteilung zur pädagogischen Betreuung bei der Dresdner Parkeisenbahn in der aktuellen Jugendamts-Info bat Carsten Schöne um Erläuterung der dortigen Aussagen. Der zu Grunde liegende Beschluss hatte eine Bedarfsfeststellung und gff. Die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens gefordert. Die „Bedarfsfeststellung“ reduziert sich bis heute auf wenig belastbare Einschätzungen mit ablehnendem Charakter der Verwaltung, der beauftragte Unterausschuss Planung hat sich bis dato nicht abschließend geäußert. Die von der Verwaltung getroffene Aussage, dass kein Förderantrag für die Parkeisenbahn vorliege, relativierte Schöne mit Hinweis auf das ggf. ausstehende Interessenbekundungsverfahren.

In 1. Lesung wurde vom Amt für Kindertagesbetreuung eine Vorlage zur Anmietung eines Objektes in Gorbitz für die Nutzung als Horträumlichkeiten eingebracht. Die entsprechende Grundschule verfügt nicht über hinreichend Räumlichkeiten, um den Hort in geeigneter Form zu beherbergen.

Ebenfalls in erster Lesung wurde ein weiteres Dokument zum „Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe“ vorgestellt. Das Dokument beinhaltet eine Beschreibung von Leistungsarten und Leistungsfeldern der Jugendhilfe und soll künftig die Grundlage für Planung und Praxis der Jugendhilfe bilden. Ausschussmitglieder baten um Bereitstellung verwendeter nicht öffentlich zugänglicher Quellen zum Zwecke der Überprüfung. Dabei handelt es sich um Empfehlungen der „Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement“ zu den Rahmenbedingungen. Beide Vorlagen werden nun in den zuständigen Unterausschüssen beraten. (Download der Präsentation aus dem JHA).

Nachdem einige Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im vergangenen Jahr bereits einen Antrag zur Revision des Förderverfahrens eingebracht und später zurückgezogen hatten, wurde nunmehr ein Antrag zur Beschlussfassung gebracht, der den Prozess zur Entwicklung eines neuen Förderverfahrens zum Gegenstand hat. Der ursprüngliche Antrag wurde durch Änderungsantrag der freien Träger angepasst und präzisiert und fand die mehrheitliche Zustimmung im Jugendhilfeausschuss. Demnach wird nunmehr eine Arbeitsgruppe tätig, die sich aus 3 Personen aus der Verwaltung, je einer Person aus den Stadtratsfraktionen mit Sitz im Jugendhilfeausschuss sowie drei Personen auf Vorschlag von den im Ausschuss vertretenen freien Trägern zusammensetzt. Das neue Förderverfahren soll zur Antragstellung für die Förderperiode 2021 – 2022 wirksam werden.

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 07.03.2019 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 29. November 2018
  2. Informationen/Fragestunde
    1. Berichterstattung Lehrerbefragung zur Schuleingangsuntersuchung (wurde vertagt)
    2. Auswertung Statistiktool der Sachberichte
  3. Anmietung einer Horteinrichtung auf dem Grundstück Amalie-Dietrich-Platz 3 in 01169 Dresden (V2036/17 – 1. Lesung)
  4. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden: Leistungsfelder und Leistungsarten (Teil III) (V2749/18 – 1. Lesung)
  5. Prozess zur Erarbeitung eines neuen Förderverfahrens in der Kin-der- und Jugendhilfe für Angebote gem. § 74 SGB VIll auf der Basis von A0420/18 (A0516/18)
  6. Berichte aus den Unterausschüssen
  7. Informationen (nicht öffentlich)