Beschlussvorlage

Der Dresdner Jugendhilfeausschuss wird sich in den nächsten Wochen mit der Beschlussvorlage zur Förderung von Angeboten freier Träger der Jugendhilfe in den Jahren 2021 und 2022 befassen. Die Vorlage wurde gestern eingebracht und hat ein Volumen von reichlich 48 Millionen Euro.

Es sei „beeindruckend, dass eine Vorlage mit einem solchen Volumen unter pandemischen Bedingungen und mit Blick auf die Einschnitte in anderen Bereichen vorgelegt werden kann“, so die amtierende Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm bei der Einbringung der Beschlussvorlage. Die Vorlage ermöglicht entsprechend den Aussagen in der Haushaltsdebatte die Erhaltung des Status quo, es sei gelungen, Tarifsteigerungen abzusichern, die im Durchschnitt bei 4% liegen, aber im Einzelfall, je nach angewendeten Tarifwerk bis zu 19% betrugen. Die Kalkulation der Sachkosten belaufe sich auf das Maß „unabwendbarer Ausgaben“. Die Verwaltung hat einen Fonds zur Befriedigung unvorhersehbarer Bedarfe berücksichtigt und schlägt zur Konsolidierung die Streichung der bisherigen Stadtraumetats unter Verweis auf alternative Fördermöglichkeiten etwa durch die Stadtbezirke vor. Tilo Kießling zeigte sich „außerordentlich erfreut über die Vorlage und das Finanzvolumen, durch das Kürzungen vermieden werden können“. Kießling verwies jedoch auch auf ein sehr geringes Veränderungspotenzial innerhalb der Beschlussvorlage und bat die Verwaltung um Aussagen zu den Möglichkeiten planerischer Anpassungen, die in den nun folgenden Beratungen in den Unterausschüssen „Planung“ und „Förderung“ beraten werden sollen. Carsten Schöne lobte die Bereitstellung von Projektdatenblättern für alle zu fördernden Angeboten, diese Informationsquelle habe den Ausschussmitgliedern in der Vergangenheit leider nicht zur Verfügung gestanden. Er bat für die Beratung in den Unterausschüssen auch um Auskunft zur Finanzierung von Mietzahlungen freier Träger, die ehemals kommunale Einrichtungen übernommen hatten und nun nach einer längeren Übergangsfrist die üblichen Mieten zahlen müssen. Diese Ausgaben sind in der Beschlussvorlage bislang nicht berücksichtigt, allein bei einer Einrichtung fehlen somit etwa 25.000 Euro.
Anja Stephan und Tilo Kießling baten um Erläuterungen zu den Bewertungsergebnissen der Verwaltung zu zwei ausgeschriebenen Angeboten der Schulsozialarbeit. Im Unterausschuss soll das Zustandekommen der Bewertung vorgestellt werden, Kießling äußerte überdies Zweifel an den mathematischen Grundlagen der vorgenommenen Bewertung. Der Leiter einer der betroffenen Schulen hatte die vorgenommene Trägerauswahl in einem Schreiben an den Jugendhilfeausschuss kritisiert, die Schule hatte sich deutlich für einen anderen Bewerber ausgesprochen. Birke Tröger bat um Informationen zu zwei Angeboten, bei denen die Vorlage Reduzierungen vorsieht. Alle von den Ausschussmitgliedern erbetenen Informationen sollen in den Beratungen der Unterausschüsse vorliegen.

Der Jugendhilfeausschuss gab einer Vorlage zur Erstattung von Elternbeiträgen für die pandemiebedingten Schließungsphasen von Kindertageseinrichtungen seine Zustimmung. Der Ausschuss folgte der Beschlussempfehlung des Unterausschusses Kita, der wegen rechtlicher Bedenken zwei der Beschlusspunkte ersatzlos gestrichen hatte. Diese sollten die Auszahlung der erstattungsfähigen Elternbeiträge unter den Vorbehalt des Zahlungseingangs finanzieller Mittel des Freistaates stellen, was jedoch sowohl der „Satzung zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinrichtungen“ wie auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen öffentlichen und freien Trägern widerspricht. Die genannte Satzung regelt bereits einen uneingeschränkten Rückerstattungsanspruch der Eltern im Falle „behördlich angeordneter Schließung“ der kommunalen Einrichtungen.

In der Informations- und Fragestunde informierte Sylvia Lemm unter Verweis auf diesbezügliche Veröffentlichungen des Jugendamtes (https://jugendinfoservice.dresden.de/de/fachkraefteportal/faq-corona.php) zu den Regelungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnungen. Dort sind die vorzunehmenden Testungen der Beschäftigten und Besuchenden in Jugendhilfeeinrichtungen ebenso erläutert, wie Fragen der Finanzierung der Testungen. Geförderte Angebote können die erforderlichen Mittel aus dem Sachkostenbudget entnehmen, sollten Trägern hier Finanzierungslücken entstehen, so soll eine Kontaktaufnahme zum Jugendamt erfolgen.
Lemm kündigte ferner einen Fachaustausch einerseits mit den Sprecher*innen der Arbeitsgemeinschaften und andererseits mit den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zu Veränderungsbedarfen in der Jugendhilfe an. Dabei sollen die benachteiligten Stadträume besondere Berücksichtigung finden. Der Austausch stützt sich dabei auch auf den Impuls eines Antrages der CDU-Fraktion zu „bedarfsgerechten Öffnungszeiten“ in Angeboten der offenen Arbeit. Der Antrag scheint geeignet, sich grundsätzlich mit Bedarfsgerechtigkeit und Attraktivität von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit auseinander zu setzen, ohne dies auf die Frage nach den Öffnungszeiten zu reduzieren.
Die Leiterin des Amtes für Kindertagesbetreuung, Sabine Bibas, informierte zur Bereitstellung von Corona-Testkits für die Kindertagesstätten und Kindertagespflege, die voraussichtlich in der kommenden Woche im Kita-Amt abgeholt werden können. Sie betonte, dass die vom Freistaat kostenlos zur Verfügung gestellten Tests ausschließlich für das pädagogische Fachpersonal zu verwenden seien, für die Testung anderer Beschäftigter müssen die Träger selbst Vorkehrungen treffen.
Carsten Schöne bat unter Verweis auf ein entsprechendes Schreiben des Kita-Amtes um Erläuterung zum Umgang mit Anträgen der freien Kita-Träger für „bewegliche Sachen des Anlagevermögens“. Die Verwaltung hatte die freien Träger informiert, dass auf Grund der angespannten Haushaltslage nur eine statt der üblichen zwei Förderrunden stattfinden wird und dass die entsprechenden Anträge an die Träger zurückgesandt werden. Dieses Vorgehen widerspricht den Vereinbarungen im Jugendhilfeausschuss zur Durchführung von zwei Förderrunden und entspricht nicht den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, nach dem mit dem Einreichen eines Antrages ein Verwaltungsverfahren beginnt, das mit einem Bescheid endet. Die Amtsleiterin sagte eine schriftliche Antwort zu.  

Der Jugendhilfeausschuss gab einem Planungsbericht für das Leistungsfeld „Förderung der Erziehung in der Familie“ mit mehreren Änderungen seine Zustimmung. Die Vorsitzende des Unterausschusses „Hilfen zur Erziehung“, Anja Stephan, beklagte die fehlende Mitwirkung der zuständigen Arbeitsgemeinschaft, die keine Stellungnahme zum Planungsbericht abgegeben hatte.

In 1. Lesung wurde eine Vorlage zur Aufnahme einer Kindertageseinrichtung in den Bedarfsplan eingebracht. Die ehemals privat-gewerbliche Einrichtung hat mit dem Träger der Kulturwerkschule Dresden einen neuen Betreiber gefunden, der nun die Aufnahme in den Bedarfsplan begehrt. In nicht öffentlicher Sitzung beriet der Ausschuss eine Vorlage zur Beförderung von Beamten und gab dieser seine Zustimmung.  

Die nächste reguläre Sitzung findet am 29.04.2021 statt, dort soll u. a. die Vorlage zur Förderung von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit beschlossen werden.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesorndung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 21. Januar 2021
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Planungsbericht für das Leistungsfeld Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21 SGB VIII), (V0552/20)
  4. Vorbehaltliche Befreiung von Elternbeitragszahlungen wegen der Schließung von Angeboten der Kindertagesbetreuung aufgrund Sächsischer Corona-Schutz-Verordnungen beginnend ab 14. Dezember 2020 (V0768/21)
  5. Aufnahme der Kindertageseinrichtung Maxim-Gorki-Straße 42 in 01127 Dresden, zum 1. des Monats nach Stadtratsbeschluss in den Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2021/2022 (V0747/21 – 1. Lesung)
  6. Berichte aus den Unterausschüssen
  7. Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2021/2022 (V0780/21 – 1. Lesung)
  8. Beförderung von Beamten (nicht öffentlich, V0825/21)
  9. Informationen (nicht öffentlich)