Die Verwaltung hat in der Jugendhilfeausschusssitzung am 01.10.2020 noch nicht zur Aufklärung der Differenzen in der Haushaltsplanung für die Jugendhilfe beigetragen, so dass die Unklarheiten vorerst bestehen bleiben.

Auf Anfrage von Leen Fritz (Evangelische Jugend) zur Haushaltsplanung und zum möglichen Umgang mit Kürzungen folgten lediglich allgemeine Hinweise und die Aussage, dass die Fördervorlage erst nach dem Haushaltsbeschluss erstellt wird. Die Träger erhielten bis zur Beschlussfassung Vorauszahlungsbescheide und für den Fall einer Kürzung sei eine Übergangszeit vorzusehen, so die kommissarische Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm. Tilo Kießling (Die Linke) hob die fehlende Nachvollziehbarkeit der im Jugendhilfeausschuss vorgestellten Bedarfszahlen im Vergleich zu den im Haushaltsentwurf verankerten Beträgen hervor und warnte zugleich davor, schon zu Beginn der Haushaltsdebatten über die Ausgestaltung von Kürzungsvorhaben zu sprechen. Kießling bat die Verwaltung um Bereitstellung der tatsächlichen Bedarfszahlen als Voraussetzung für erforderliche Verhandlungen im Stadtrat. Bürgermeister Jan Donhauser (CDU) sagte die Bereitstellung dieser Zahlen zu.

Birke Tröger (Sportjugend) schlug eine Befassung mit der Thematik Öffnung von Schulhöfen für die Nutzung in der Freizeit vor. An einer freien Schule ist es kürzlich gelungen, die Freiflächen und Sportanlagen für eine Nutzung außerhalb der Schulzeit zu öffnen, ein Beispiel, das nachahmenswert ist. Jan Donhauser kündigte eine entsprechende Beratung im Jugendhilfeausschuss an. Anja Stephan (Jugendhilferechtsverein) erinnerte an die notwendige Beratung zur inzwischen veröffentlichten „Fachkräftebemessung“ und deren weitere Handhabung. Auch dieses Papier soll im Jugendhilfeausschuss intensiver beraten werden.

Im anschließenden Tagesordnungspunkt stellte Jan Güldemann die Ergebnisse der AG Förderverfahren vor, die sich im Auftrag des Jugendhilfeausschusses im zurückliegenden Jahr mit einer Reform des Förderverfahrens in der Jugendarbeit befasst hat. Güldemann stellte zunächst die Ziele vor, die sich u. a. an einer Verschlankung und Vereinfachung des Verfahrens orientieren. Eine Verwaltungsvereinfachung würde zu spürbaren Effekten sowohl bei der Verwaltung wie auch bei den freien Trägern führen. So sollen die Stammdaten künftig nur noch bei Änderungen eingereicht werden müssen, das vorgeschlagene Antragsverfahren unterscheidet nach Neu-, Änderungs- und Fortführungsanträgen, die sich im Umfang deutlich unterscheiden werden. Auch die Verwendungsnachweisführung soll vereinfacht werden, zunächst erfolgt durch das Jugendamt eine kursorische Prüfung, in Einzelfällen wird eine Tiefenprüfung durchgeführt. Alle Träger sollen sechs Monate nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises einen entsprechenden Prüfnachweis erhalten.
Zum weiteren Verfahren zur Nutzung dieser Arbeitsergebnisse beantragte Anja Stephan zunächst eine Beratung des Abschlussberichtes der AG im Jugendhilfeausschuss bzw. in den Unterausschüssen, erst dann könne über das weitere Vorgehen entschieden werden. Ob die AG-Erkenntnisse unmittelbar in eine neue Fachförderrichtlinie fließen oder eher in der zur Richtlinie gehörenden Verwaltungsordnung verankert werden, müsse dann besprochen werden. Tilo Kießling wies darauf hin, dass es keine Eile bei einer Anpassung der Förderrichtlinie an die städtische Rahmenrichtlinie gibt, ein einheitliches Vorgehen zur Anpassung weiterer Förderrichtlinien in der Stadt sei noch nicht erkennbar. Der Abschlussbericht steht den Ausschussmitgliedern bislang nicht zur Verfügung, nach Bereitstellung des Berichtes kann dieser hier veröffentlicht werden. Update: Der Bericht wurde den Ausschussmitgliedern am 07.10.2020 zur Verfügung gestellt, er kann hier eingesehen werden.

Erstmals hatte sich der Jugendhilfeausschuss mit einer von Bürger*innen eingereichten Petition zu befassen, diese richtet sich gegen eine Förderentscheidung des Jugendhilfeausschusses im Kinder-, Jugend- und Familientreff „Bahnhof Plauen“. Nach Ansicht der Petent*innen habe die Reduzierung der Personalressourcen zu einer Einschränkung der Familienarbeit in der Einrichtung geführt. Die Diskussion war dann etwas von Formalitäten geprägt, während Agnes Scharnetzky die Überweisung in den Unterausschuss Planung beantragte, forderte Carsten Schöne (Paritätischer Sachsen) die vom Petitionsausschuss vorgeschlagene Anhörung der Petent*innen in öffentlicher Sitzung. Bürgerschaftliches Engagement müsse ernst genommen werden, daher sei eine Befassung in einem nicht öffentlich tagenden Unterausschuss nicht der geeignete Weg, so Schöne, dessen Antrag auf öffentliche Beratung der Petition mit knapper Mehrheit bestätigt wurde.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss mehrheitlich einen Antrag Tilo Kießlings zur Umsetzung der Stadtbezirksförderung für Projekte, die in den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe zählen. Ausgangspunkt waren Förderentscheidungen einzelner Stadtbezirksbeiräte, die in die Hoheit des Jugendhilfeausschusses eingreifen und selbst Stadtratsbeschlüsse zur Jugendhilfeplanung unterwandern. Nach dem gestrigen Beschluss soll hier eine Anpassung der Stadtbezirksförderrichtlinie erfolgen, die dazu verpflichtet, Anträge im Zuständigkeitsbereich des SGB VIII auf Personalkostenförderung oder mit einem Antragsvolumen von über 10.000 Euro jeweils vorab in den Jugendhilfeausschuss zu verweisen.

Außerdem beschloss der Jugendhilfeausschuss, dass sich der Unterausschuss Planung nochmals vertieft mit der von der Jugendhilfeplanung vorgelegten Sachberichts- und Statistikauswertung befassen wird. Das Papier hatte für Diskussionen sowohl im Ausschuss wie auch in der Fachwelt geführt und bedarf daher einer intensiveren Beratung. Der Jugendhilfeausschuss gab auch einer Vorlage zur Förderung von Anschaffungen und Baumaßnahmen in Kindertageseinrichtungen seine Zustimmung. Zwei Planungsberichte aus den Stadträumen 2 und 3 wurden vertagt, hier erfolgte auf Grund noch gegebenen Austauschbedarfs noch keine Befassung im Unterausschuss Planung.

Die nächste planmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 05.11.2020 statt und wird sich voraussichtlich u. a. mit der Haushaltsplanung befassen.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 2. Juli 2020 und 6. August 2020
  2. Abschlussbericht Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Förderverfahrens
  3. e-PetItion „Unser Eltern-Kind-Treff soll bleiben!” (P0028/20)
  4. Aufnahme der Kindertageseinrichtung, An der Christuskirche 9 in 01219 Dresden, in den Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2020/2021 und Betreibung durch den Träger Verein für interkulturelle Waldorfpädagogik e. V. (V0489/20 – 1. Lesung)
  5. Vergabe Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2020 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen (II. Förderrunde; V0482/20 – 1. Lesung)
  6. Vergabe Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2020 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen (I. Förderrunde; V0327/20)
  7. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsbericht Stadtraum 2 (V0381/20)
  8. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsbericht Stadtraum 3 (V0383/20)
  9. Klärung des Verhältnisses von Stadtbezirksförderung und Aufgaben nach dem SGB VIII (A0112/20)
  10. Beauftragung des Unterausschuss Planung (A0113/20)
  11. Berichte aus den Unterausschüssen
  12. Informationen/Fragestunde
  13. Informationen (nicht öffentlich)

Die Anträge, Beschlussvorlagen und sonstigen Unterlagen zur Sitzung finden Sie im städtischen Ratsinformationssystem.