Der Jugendhilfeausschuss hat am 02.12.2021 einem Eilantrag einstimmig zugestimmt, der eine Verlängerung der Reglungen zur Anpassung der Elternbeiträge in Kitas vorsieht, wenn die Einrichtungen pandemiebedingte Öffnungszeiteneinschränkungen vornehmen müssen. Der Beschluss zur Verlängerung war notwendig, weil die bestehende Regelung am 31.12.2021 endet und sich die Inzidenzwerte in Dresden auf einem dramatischen Höchststand befinden, die weitere Einschränkungen in Kindertageseinrichtungen nach sich ziehen.
Bei der Einbringung des Antrages forderte Carsten Schöne den sofortigen Wechsel in die so genannte Notbetreuung in Kitas, die auf Grund des derzeitigen „eingeschränkten Regelbetriebes“ und massiven Personalausfällen durch Quarantäne oder Erkrankung den Betrieb kaum noch aufrecht erhalten können. Die deutliche Kontaktreduzierung im Notbetrieb sei eine Möglichkeit zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und somit ein wirksamer Schutz für die Kinder, so Schöne.
Die Sitzung fand mit deutlich reduzierter Tagesordnung statt, Oberbürgermeister Dirk Hilbert hatte mit Hinweis auf eine pandemiebedingt eingeschränkte Gremientätigkeit mehrere Tagesordnungspunkte abgesetzt. So entfiel auch die Informations- und Fragerunde.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Zahlung vorläufiger Zuwendungen für die einjährig geförderten Angebote und Projekte, da bislang noch keine Fördervorlage in die Gremien eingebracht wurde. Die beschlossenen Vorauszahlungen ermöglichen den Trägern die Fortsetzung ihrer Arbeit nach dem Jahreswechsel.
Der Ausschuss bestätigte auch eine Vorlage zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung mit einem Volumen von rund 12,9 Millionen Euro für die Finanzierung von Hilfen zur Erziehung. Die Verwaltung begründete den Mehrbedarf mit einer Zunahme der Fallzahlen, einer größeren Intensität der Fälle und pandemiebedingten Kostensteigerungen. Für die coronabedingten Fallzahlsteigerungen sind in der Gesamtsumme ca. 4 Millionen kalkuliert.
Ein Antrag zur modellhaften Weiterentwicklung des Kinder- und Familienzentrums „Mareicke“ erfuhr ebenfalls die Zustimmung des Ausschusses. Neben der konzeptionellen Weiterentwicklung im Sinne eines „Eltern-Kind-Zentrums“ soll auch eine vorübergehende Sicherung des derzeitigen Standortes sowie der Umzug in eine Kindertageseinrichtung im Umfeld sichergestellt werden. Das derzeitige Objekt entspricht nicht mehr den Bauvorschriften und muss aufgegeben werden, obwohl es erst eingangs der 2000er Jahre eine Generalsanierung erfahren hatte.
In 1. Lesung wurde die Beschlussvorlage zur Neufassung der Kita-Elternbeitragssatzung eingebracht, Amtsleiterin Sabine Bibas verband dies mit einem nachdrücklichen Appell, einen tragfähigen Beschluss zu fassen, der die Finanzierung der Kindertagesbetreuung sichere. Die Vorlage sieht eine Absenkung des Prozentwertes für die Berechnung der Elternbeiträge vor, für den in der Vergangenheit immer das gesetzliche Höchstmaß ausgereizt wurde.
Der Antrag zur Finanzierung von Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe wurde eingangs der Sitzung zurückgezogen, da noch ein erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich der Umsetzung des neuen Finanzierungsmodells besteht. Diese Klärungen können nicht bis zum geplanten Inkrafttreten am 01.01.2022 abgeschlossen werden, so Antragsteller Carsten Schöne. Somit laufen die Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe bis auf weiteres nach dem bisherigen Finanzierungsverfahren.
Unter den abgesetzten Tagesordnungspunkten sollte der Unterausschuss Planung auch zu planerischen Aussagen im Bereich der Ferienfreizeiten berichten. OB Hilbert hatte die Absetzung auch damit begründet, dass der Bericht eine Beschlussfassung zur Aufstockung der Förderung enthalte, was nicht geschäftsordnungskonform sei. Unterausschussvorsitzender Tilo Kießling reagierte empört, da der Jugendhilfeausschuss den Unterausschuss zur Bearbeitung des Themas beauftragt hatte und nun offenbar keine Möglichkeit hat, die Ergebnisse nebst Empfehlung zur Beschlussfassung in den Ausschuss einzubringen. Kießling kritisierte, dass durch die Absetzung eine unnötige Zeitverzögerung entsteht, die den Trägern die Planungssicherheit nimmt. Kießling bat den Oberbürgermeister um eine Klärung der Verfahrensweise mit derartigen Aufträgen an Unterausschüsse.
Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 13.01.2022 statt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.
Redaktion: Carsten Schöne
Die Tagesordnung im Überblick:
- Kontrolle der Niederschrift vom 30. September 2021
- Informationen/Fragestunde – abgesetzt
- Umsetzung des Auftrages “Planerische Aussagen und Präzisierungen Ferienfreizeiten” aus Beschluss V0780/21 “Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2021/2022” – abgesetzt
- Neufassung der Elternbeitragssatzung vom 15. Mai 2014 (V0302/20, 1. Lesung)
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Finanzierung von Leistungen und Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der erzieherischen Hilfen 2021 (V1210/21)
- Bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Jugendhäuser (A0183/21) – vertagt
- Finanzierung von Maßnahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) (A0271/21) – Antrag zurückgezogen
- Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2022 – Vorläufige Zuwendungen (A0283/21)
- Modellhafte Weiterentwicklung des “Kinder- und Familientreffs Mareicke” zum integrierten Angebot im Sozialraum (A0272/21)
- Berichte aus den Unterausschüssen
- Informationen (nicht öffentlich)
Die Dokumente zu den Sitzungen sind im Ratsinfosystem der Stadt Dresden zu finden.