Die Haushaltsplanung der Landeshauptstadt für die folgenden beiden Jahre prägte die Beratung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2020. Dies betraf gleich mehrere Tagesordnungspunkte, von der eigentlichen Haushaltssatzung, über die Elternbeitragsanpassung bis hin zu den Vorauszahlungen an freie Träger nach dem Jahreswechsel.
Mit dem Entwurf der Haushaltssatzung hatten sich die Unterausschüsse intensiv befasst und Änderungsvorschläge erarbeitet, die allesamt in den gestrigen Beschluss als Empfehlung an den Stadtrat eingeflossen sind. Für die Förderung der Angebote freier Träger sollen gegenüber dem Haushaltsentwurf für 2021 1.261.000 Euro und für 2022 1.538.000 Euro zusätzlich bereitgestellt werden, dies kann den derzeitigen Bestand an Einrichtungen und Angeboten inklusive der Tarifanpassungen sichern. Für die Fortführung der Projekte Im Bereich der Kindertagesbetreuung soll der Stadtrat für das Jahr 2021 2.333.000 Euro sowie für das Jahr 2022 2.530.000 Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Zu diesen Programmen gehören unter anderem das Handlungsprogramm „Aufwachsen in sozialer Verantwortung“, das Inklusionsprojekt „Eine Kita für alle“ sowie die Beratungsstelle „Kita-Rat“ für Eltern im Bereich der Kindertagesbetreuung. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt außerdem eine Aufstockung der Sachausgaben In Höhe von insgesamt 270.000 Euro zur Sicherung der Qualität in den Angeboten der offenen Kinder und Jugendarbeit. Der Jugendhilfeausschuss fordert weiterhin die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 108.000 Euro für bewegliche Sachen des Anlagevermögens sowie die Bildung eines Sonderfonds für die Folgen der Corona-Pandemie und zur Schaffung präventiver Angebote im Umfang von 250.000 Euro jährlich. Außerdem wird die Aufstockung des Fortbildungsetats um insgesamt 150.000 Euro im Jugendamt gefordert. In der Debatte machte Carsten Schöne deutlich, dass dieser Vorschlag den pandemiebedingt angespannten Haushalt der Stadt um reichlich 5.000.000 Euro entlastet, da beispielsweise auf eine bereits beschlossene Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen sowie einen so genannten Personalpool für die Kindertagesbetreuung vorerst verzichtet werde. „Damit leistet die Jugendhilfe einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der Stadt“, so Schöne. Fraktionsübergreifend wurde der Wille bekundet, mit einem entsprechenden Beschluss im Stadtrat die soziale Infrastruktur in der Landeshauptstadt erhalten zu wollen und auch künftig jungen Menschen und Familien die vertrauten Angebote und Anlaufstellen zur Verfügung zu stellen.
Zur Beschlussempfehlung des Unterausschusses Planung, die der Ausschuss in dieser Form einstimmig bestätigt hat.
Die Neufassung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagesbetreuung erforderte eine längere Debatte und zwei Auszeiten im Jugendhilfeausschuss. Bildungsbürgermeister Jan Donhauser drängte auf eine abschließende Beratung im Jugendhilfeausschuss, da aus Sicht der Stadt die Zeit drängt. Jede weitere Verzögerung erhöhe das finanzielle Defizit des Kita-Amtes. Ein Vertagungsantrag sollte die Debatte in die Zeit nach dem Haushaltsbeschluss verlegen, dieser fand jedoch keine Mehrheit. Während sich die Fraktionen von SPD und Die Linke deutlich gegen jegliche Erhöhung der Elternbeiträge aussprachen, sollte ein fraktionsübergreifender Antrag von FDP, CDU und Grünen einen Kompromiss ermöglichen. Dieser sah die Absenkung der Berechnungsgrundlage um zwei Prozent vor, der Antrag wurde in der laufenden Diskussion jedoch zurückgezogen. Tilo Kießling kritisierte eine fehlende Dynamisierung des Finanzierungsanteiles des Landes und lehnte weitere Belastungen für die Eltern ab. Der entstehende Fehlbetrag müsse durch die Kommune ausgeglichen werden. Sven Marschel betonte die Notwendigkeit einer baldigen Beschlussfassung, die unabhängig von einer fachlichen Position des Jugendhilfeausschusses eine rein finanzpolitische Entscheidung sei, die nur der Stadtrat treffen kann. Er warnte vor einer „Zweiklassengesellschaft“ zwischen städtischen und freien Einrichtungen. Der Jugendhilfeausschuss gab der Beschlussvorlage bei zwei Gegenstimmen und acht Enthaltungen knapp seine Zustimmung, die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat in Abhängigkeit vom Haushaltsbeschluss.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragte in einem weiteren Beschluss den Oberbürgermeister, die zahlreich eingegangenen Haushaltseinwendungen von Bürger*innen im Sinne des Beschlusses zur Haushaltssatzung zu bescheiden. Tina Siebeneicher würdigte die hohe Anzahl von Einwendungen, allein für die Bereiche Gleichstellungsarbeit und Jugendhilfe waren mehr als 125 Schreiben bei der Stadtverwaltung eingegangen.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss außerdem Vorauszahlungen an die geförderten freien Träger ab dem Jahreswechsel. Grundlage hierfür bilden die Zuwendungssummen des laufenden Jahres, die Träger erhalten bis zur Erstellung abschließender Förderbescheide monatlich jeweils ein Zwölftel dieser Summe.
Ursprünglich sollte auf Initiative der Verwaltung ein weiterer Beschlusspunkt zur Bewilligung von Nachanträgen für den zurückliegenden Haushaltszeitraum hinzugefügt werden. Dies lehnten mehrere Ausschussmitglieder ab und beantragten eine von den Vorauszahlungen unabhängige Beratung dieses Sachverhaltes. Hierfür beantragten sie eine Sondersitzung, die entsprechend einer Festlegung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, Melanie Hörenz-Pissang, noch in diesem Jahr stattfinden wird. Die Verwaltung hatte eingeräumt, dass für die Bewilligung dieser Anträge keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stünden und sie daher abgelehnt werden müssten. Die Mehrzahl der eingegangenen Anträge bezieht sich auf gestiegene, unabweisbare Ausgaben etwa für Personal oder Mietobjekte. Wie die kommissarische Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm ausführte, gibt es entgegen bisheriger Aussagen offenbar doch noch eine Möglichkeit der Finanzierung.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Aufgabenübertragung zur Gewinnung und Beratung von ehrenamtlichen Einzelvormunden an den 1. Dresdner Betreuungsverein. Dem liegt ein Beschluss aus dem Jahr 2017 zur Einrichtung von Vereinsvormundschaften zu Grunde, die ebenfalls von o. g. Träger umgesetzt werden.
Eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Sachkostenpauschale für die Schulsozialarbeit wurde vertagt und in den Unterausschuss Förderung zurücküberwiesen.
Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 21.01.2021 statt, für die o. g. Sondersitzung wurde noch kein Termin benannt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.
Redaktion: Carsten Schöne