Klassenzimmer

In einer Sondersitzung hat der Jugendhilfeausschuss der Fortschreibung des „Regionalen Gesamtkonzeptes Schulsozialarbeit“ seine Zustimmung verweigert und das Papier zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückverwiesen.

Das Konzept weise eklatante Mängel auf, die eine Verabschiedung nicht erlaubten, so soll das für die Ausstattung mit Schulsozialarbeit relevante Ranking künftig vom so genannten „Schulindex“ abhängig gemacht werden, das offenbar Schulen nach bestimmten Merkmalen klassifiziere. Dieser Index ist jedoch bislang lediglich als Instrument der Bildungsverwaltung in Anwendung, sein Konzept und die Methodik sowie mögliche Auswirkungen auf die bisherigen jugendhilfeplanerischen Prozesse sind nicht bekannt. Der „Schulindex“ hat (bislang) keine Legitimierung durch den Stadtrat erhalten und der Jugendhilfeausschuss kann sich im Zuge der Wahrnehmung seiner Planungsverantwortung nicht auf Prozesse stützen, an denen es selbst nicht beteiligt ist.
Neben der Einordung des „Schulindex“ soll die Verwaltung bei der Überarbeitung des Konzeptes unter Beteiligung der AG Jugendsozialarbeit weitere Aspekte beachten, hierzu zählen auch belastbare Aussagen zur möglichen Etablierung von Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen sowie an der Abendoberschule. Auch das Verfahren zur Auswahl der freien Träger soll nochmals überprüft und ggf. angepasst werden, dabei ist der Einbeziehung der betreffenden Schulen eine angemessene Beteiligung zu ermöglichen. Der Jugendhilfeausschuss erbittet auch eine Prüfung, ob und wie der im Leistungsfeld offene Kinder- und Jugendarbeit bereits praktizierte flexible Stundenpool für die Schulsozialarbeit erweitert werden kann. Dies könnte die Fachkräfte bei der Einzelfallarbeit entlasten.
Ein weiterer Punkt beinhaltet die perspektivische Ausweitung der Schulsozialarbeit auf alle Schulstandorte mit einer Mindestausstattung an Fachkräften. Dies hätte eine Abkehr vom bisherigen Grundsatz „Qualität vor Quantität“ zur Folge und bedarf der Diskussion auch mit der Fachschaft. Wie Matthias Dietze ausführte sei im Sinne einer möglichst umfassenden Ausstattung Dresdner Schulen mit Schulsozialarbeit ein Wechsel auf „Breite statt Tiefe“ erforderlich.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss ferner, zusätzlich vom Freistaat zur Verfügung gestellte Mittel für die Einrichtung von Angeboten der Schulsozialarbeit an weiteren acht Schulen zu verwenden. Folgende Schulen erhalten Schulsozialarbeit im Umfang von 1,0 VzÄ entweder durch Fortführung der Angebote aus dem Beschluss A0358/22 ab 1. August 2023 oder durch Interessenbekundung ab dem 1. September 2023:
• 33. Grundschule
• 153. Grundschule
• 39. Grundschule
• 14. Grundschule
• 108. Grundschule
• Gymnasium Dresden-Tolkewitz
• Romain-Rolland-Gymnasium
• Gymnasium Johannstadt

Die Verwaltung soll – sofern es sich um Standorte aus dem bisherigen „Ukraine-Sonderprogramm“ handelt – entsprechende Bescheide erlassen bzw. bei neuen Standorten Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der Trägerschaft durchführen.

Ausschussmitglieder baten die Verwaltung anschließend noch um Informationen zum Erlass der Zuwendungsbescheide sowie den Auswirkungen der aktuellen Haushaltssperre. Wie die amtierende Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm ausführte, hat die Haushaltssperre keine Auswirkungen auf alle im Förderbeschluss projekt- bzw. trägerbezogen beschlossenen Ausgaben. Der Sperre unterliegen lediglich die vom Jugendhilfeausschuss gebildeten Fonds für unvorhersehbare Bedarfe, für Ausbildungsvergütungen sowie für die Konkretisierung der Sachkosten. Insgesamt betrifft dies ein Volumen von knapp 500.000 Euro, alle Pflichtleistungen sind von der Haushaltssperre ausgenommen. Informationen zur Haushaltssperre sind im Fachkräfteportal des Jugendamtes zu finden: https://jugendinfoservice.dresden.de/de/fachkraefteportal/service/foerderung/stadt/jugendamt/foerderung-2023-2024.php.

Die Erstellung der Zuwendungsbescheide hat sich verzögert, was einerseits dem Auftrag des Ausschusses zur Abfrage des Sachkostenbedarfs geschuldet ist und andererseits die verwaltungsinterne Erarbeitung eines „rechtssicheren Musterbescheides“ mehr Zeit als erwartet in Anspruch genommen hat. Die Verwaltung hat eine Priorisierung in der Bescheiderstellung vorgenommen, demnach erhalten zuerst jene Träger ihre Bescheide, bei denen Veränderungen in der Personalausstattung in Folge des Förderbeschlusses umzusetzen sind.

Am Ende der Sitzung verabschiedete sich der Vertreter des Dresdner Amtsgerichtes nach 24 Jahren Mitarbeit aus dem Jugendhilfeausschuss. Melanie Hörenz – Pissang bedankte sich Namen des Ausschusses für seine langjährige engagierte Mitwirkung du wünschte Wirlitzsch für seinen bevorstehenden Ruhestand alles Gute.

Die nächste planmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 24.08.2023 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Carsten Schöne