Rathaus Dresden

In erster Lesung wurde durch die Verwaltung des Jugendamtes die Vorlage zur Fortschreibung des „Regionalen Gesamtkonzeptes für die Schulsozialarbeit“ eingebracht. Die Fortschreibung war bei Verabschiedung des Konzeptes im Mai 2017 beauftragt worden und soll Anpassungen in der fachlich-inhaltlichen Orientierung sowie in der Verfahren zur Auswahl von Schulstandorten sowie der Träger der Angebote ermöglichen.

 

Insbesondere die Verfahren zum Ranking der Schulen, in denen Schulsozialarbeit etabliert werden soll, aber auch das Verfahren zur Trägerauswahl und jenes zur Personalausstattung der Projekte wurden in den letzten beiden Jahren kritisch hinterfragt. So sieht die Vorlage Änderungen in diesen Verfahren vor. Derzeit gibt es in 44 Prozent der allgemeinbildenden Schulen Angebote der Schulsozialarbeit, hierfür stehen der Landeshauptstadt jährlich 5,9 Millionen Euro zur Verfügung. Carsten Schöne erbat für die Beratung der Vorlage neben einer Stellungnahme der AG Jugendsozialarbeit / Facharbeitsgruppe Schulsozialarbeit eine Berichterstattung des Jugendamtes zur folgenden Themen:

  • Erfahrungen und Einschätzungen zur Qualität der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe
  • Darstellung besonderer Herausforderungen bei der Implementierung von Angeboten der Schulsozialarbeit in den Schulen
  • Darstellung des Anteils an Einzelfallarbeit unter Bezugnahme auf sozialräumliche Besonderheiten.

Anja Stephan bittet bei der Beratung im zuständigen Unterausschuss Planung um eine neue Bewertung des Sozialraumbezugs im Verfahren der Fachkräftebemessung bzw. der Standortauswahl, da dieser bei weiterführenden Schulen eine wesentlich geringere Rolle zu spielen scheint. Matthias Dietze erbat Erläuterungen und Positionen zur Einbeziehung von Berufsschulen in die Schulsozialarbeit.

In der Informations- und Fragerunde informierte die kommissarische Jugendamtsleiterin, Sylvia Lemm, dass eingegangene Nachanträge in die Fördervorlage für 2020 integriert werden, so dass hierzu keine gesonderte Beschlussfassung erforderlich ist. Der Ausgleich der Finanzierungsdefizite für die Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Jugend stärken im Quartier“ ist ebenfalls für die Dauer der Projektlaufzeit möglich, die Kommune finanziert die durch veränderte Förderbedingungen des Bundes entstandene Fehlbeträge.

Die Kinder- und Jugendbeauftragte Anke Lietzmann informierte zu einer Bedarfserhebung zur Entwicklung einer so genannten „Jugend-App“. Die Befragung richtet sich an Kinder und Jugendliche und ist online unter https://www.soscisurvey.de/JugendApp_Dresden/ zu finden.

Auf Anfrage von Dorothee Marth bestätigte Sylvia Lemm derzeit längere Bearbeitungszeiten beim Elterngeld, die auf personelle Probleme in der Verwaltung zurückzuführen sind. Statt der avisierten vierwöchigen Bearbeitungszeit für die Anträge auf Elterngeld dauert es derzeit 9,4 Wochen bis zur Erstellung der Bescheide.

Tilo Kießling bat die Verwaltung um eine klarstellende Erläuterung der Funktion der so genannten „Fachkräftebemessung“ im Zuge der Jugendhilfeplanung. Das kürzlich aktualisierte und veröffentlichte Dokument stelle nicht hinreichend dar, dass diese Fachkräftebemessung einen orientierenden theoretischen Rahmen beschreibt, der jedoch nicht als statisch und handlungsleitend zu betrachten ist.

Sven Marschel berichtete aus der AG Förderverfahren, dass die Arbeit konzentriert voranschreite, jedoch der avisierte Termin zur Fertigstellung nicht einzuhalten ist. Die AG wird voraussichtlich etwa zwei Monate länger benötigen und will die Ergebnisse bis zum 28.02.2020 vorlegen.

Der Jugendhilfeausschuss empfahl in einem weiteren Tagesordnungspunkt einstimmig eine Satzungsänderung zur Mittagsverpflegung in Schulhorten. Die Neuregelung sieht auf der Basis des so genannten „Starke-Familien-Gesetzes“ ein kostenloses Mittagessen für Hortkinder in den Ferien vor. Bislang war von den bezugsberechtigten Familien noch ein Eigenanteil erforderlich, der nun entfallen wird.

Der Planungsbericht zum „Erzieherischen kinder- und Jugendschutz“ wurde durch die Verwaltung in erster Lesung eingebracht, er wird nun im Unterausschuss Planung beraten. Ein Antrag der AfD-Fraktion zur „Evaluation der Tätigkeit der freien Kinder- und Jugendhilfe“ wurde auf Wunsch der antragstellenden Fraktion bereits zum dritten Mal vertagt und somit erneut nicht eingebracht. Vertagt wurde außerdem die Vorlage zu stadträumlichen Planungsberichten. Hierzu informierte der Vorsitzende des Unterausschusses Planung, dass jegliche Planungsberichte vor der Beratung im Jugendhilfeausschuss zunächst den zuständigen Arbeitsgemeinschaften zur Stellungnahme übergeben werden.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

 

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Kontrolle der Niederschrift vom 25. September 2019
  2. Informationen/Fragestunde
  3. Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über den Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Schulhorten in den Schulferien (V3137/19)
  4. Fortschreibung Regionales Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Leistungsart Schulsozialarbeit in der Landeshauptstadt Dresden (V3334/19 – 1. Lesung)
  5. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsbericht “Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz” (V3306/19 – 1. Lesung)
  6. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsberichte der Stadträume 6 und 16 (V3160/19)
  7. Evaluation der Tätigkeit von Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe in Dresden (A0594/19 – 1. Lesung)
  8. Berichte aus den Unterausschüssen
  9. Informationen (nicht öffentlich)