Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sondersitzung am 21.12.2020 Zuwendungen für Nachanträge für die zu Ende gehende Förderperiode beschlossen.

Die so genannten Nachanträge dienen der Finanzierung unvorhersehbarer Aufwendungen, die zum Zeitpunkt von Antragstellung und Bewilligung (noch) nicht bekannt waren. Dies betrifft Personalkostensteigerungen sowie Mehraufwendungen für Mietobjekte oder zwingende Reparaturen. Die Verwaltung hatte die Beschlussfassung hierzu ursprünglich an eine andere Beschlussvorlage andocken wollen, dies lehnten einige Ausschussmitglieder ab, brachten einen entsprechenden Antrag ein und beantragten eine Sondersitzung, da der Beschluss noch im laufenden Jahr zustande kommen musste. Zwischenzeitlich war es gelungen, die benötigten Mittel trotz erschöpften Budgets des Jugendamtes noch aufzutreiben, so dass entgegen ursprünglicher Planung der Verwaltung nun doch noch Bewilligungen vorgenommen werden können. Die Zuwendungsbescheide für die mehr als 30 Angebote mit einem Gesamtvolumen von knapp 96.000 € werden nach Aussagen der kommissarischen Jugendamtsleiterin, Sylvia Lemm, erst nach dem Jahreswechsel ergehen. (Beschlussempfehlung des Unterausschusses Förderung).

Eine weitere Beschlussvorlage befasst sich mit der Neuregelung der Sachkostenfinanzierung für die Angebote der Schulsozialarbeit. Entsprechend den Orientierungen des Freistaates Sachsen werden die Verwaltungs- und Sachaufwendungen ab dem kommenden Jahr als Pauschale ausgereicht. Diese bemisst sich künftig auf einer für alle Angebote geltenden Berechnungsgrundlage auf der Basis der Personalkosten einer Vollzeitfachkraft in der Entgeltgruppe TVöD-SuE S11b Stufe 3. Auf dieser Grundlage werden 10 Prozent Verwaltungspauschale und 5 Prozent Sachkostenpauschale je gefördertem Vollzeitäquivalent gezahlt. Dieses Modell ermöglicht eine Gleichbehandlung aller Angebote unabhängig von der konkreten Besetzung der Personalstellen. Die Festsetzung erfolgt jeweils auf der Basis der Tarifwerte, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss gelten. (Beschlussempfehlung des Unterausschusses Förderung)

Abschießend informierte die Verwaltung über die Umsetzung der nach der Corona-Schutzverordnung erforderlichen Testungen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. Demnach hat das Jugendamt Schnelltest geordert, die die Träger nach vorheriger Bedarfsanmeldung vom 28. Bis 30.012.2020 im Jugendamt in der Enderstraße abholen können. Eine Ausgabe der kostenlosen Tests ist nur nach Vorlage der an die Träger am 21.12.2020 versandten Formulare möglich. Die Schulung jener Mitarbeiter*innen, die die Testungen in den Einrichtungen vornehmen sollen, sollen durch den für die jeweilige Einrichtung zuständigen Hausarzt durchgeführt werden, diese bekommen diese Leistung über die kassenärztliche Vereinigung erstattet.

Die nächste reguläre Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 21.01.2021 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne

Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Förderung der Nachanträge 2020 von Trägern der freien Jugendhilfe (A0164/20)
  2. Sachkostenpauschale der Angebote der Schulsozialarbeit (V0555/20)