Mit der Vorstellung der Haushaltsplanungen für die Jugendhilfe und die Kindertagesbetreuung wurde am 22.09.2022 die insgesamt drei Beratungen umfassende Haushaltsdiskussion im Jugendhilfeausschuss eröffnet. Die Planung des Oberbürgermeisters weist deutliche Defizite auf.

Die Leiterin des Amtes für Kindertagesbetreuung, Sabine Bibas, stellte den Haushaltsplan für den Kita-Bereich vor und benannte für den Bereich der geförderten Projekte (z. B. „Kita-Rat“ oder „Kita2“) einen nicht gedeckten Bedarf von 1,7 Mio Euro. Die Kindertagesbetreuung selbst sei auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht von Kürzungen betroffen. Deutliche Haushaltsdefizite markierte Bibas im investiven Bereich, hier gibt es durch nicht eingeplante Mittel einen weiteren Aufwuchs des Sanierungsstaus in Kindertageseinrichtungen. Das Amt habe entsprechende Mehrbedarfe angemeldet.

Der geplante Haushalt des Jugendamtes weist ebenfalls einige Risiken auf. So sind die Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung zu gering angesetzt, auch bekannte Tarifanpassungen insbesondere für die Schulsozialarbeit wurden nicht berücksichtigt. Im Bereich der Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit bzw. der Jugendsozial- und Jugendverbandsarbeit wurden die vom Jugendhilfeausschuss im März 2022 beschlossenen Bedarfsmeldungen nicht berücksichtigt. Hier klafft eine Lücke zwischen Bedarfsmeldung und Haushaltsplan von etwa 2,4 bzw. 3,6 Mio Euro. Die Differenzen zwischen Haushaltsplanung und den Werten der auslaufenden Förderperiode sind mit 1,2 bzw. 2,3 Mio Euro auf diese Werte noch aufzuschlagen. Sylvia Lemm beklagte auch, dass der Personalmehrbedarf, der sich auf die Umsetzung der aus der Gesetzesnovelle des SGB VIII ergebenden, zusätzlichen Aufgaben, stützt, keine Berücksichtigung fand. Das Jugendamt hat hierfür sowie zum Ausgleich der tariflich reduzierten Arbeitszeit 40 Vollzeitäquivalente zusätzlich beantragt.

Die Beratungen zum Jugendhilfeetat werden nun zunächst in allen Unterausschüssen und in zwei weiteren Sitzungen des Jugendhilfeausschusses fortgesetzt.  

In der Informations- und Fragestunde informierte Sabine Bibas über bevorstehende Einschränkungen beispielsweise in Form von zusätzlichen Schließtagen in Kindertageseinrichtungen. Wie sie ausführte, beeinträchtigen die Neuregelungen zur Freistellung von Eltern im Krankheitsfall ihrer Kinder sowie die im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst verankerten Regenerationstage für die Mitarbeitenden die Aufrechterhaltung des Betreuungsschlüssels erheblich. Weder die Krankheits- noch die Regenerationstage sind im gesetzlich geregelten Personalschlüssel berücksichtigt, so dass die genannten Einschränkungen nicht vermeidbar sind.

Sylvia Lemm informierte erneut zur Situation der Inobhutnahmen unbegleiteter ausländischer Minderjähriger, die das Jugendamt vor große Herausforderungen stellt. Im Vergleich zum Juni 2022 ist eine Vervierfachung der Inobhutnahmen festzustellen, derzeit befinden sich 115 junge Menschen in der Obhut des Jugendamtes, darunter 90 ausländische Minderjährige. Dies stellt eine deutliche Überbelegung der Kapazitäten dar, weshalb kurzfristig zusätzliche Objekte für die Unterbringung gesucht wurden, jedoch ist die personelle Absicherung der Betreuung das weitaus größere Problem. Daher appellierte sie erneut an die freien Träger, das Jugendamt bei der Bewältigung dieser Aufgaben mit Personal zu unterstützen. Dabei können freie Träger auch auf Personal aus den geförderten Einrichtungen zurückgreifen, ohne dass zuwendungsrechtliche Probleme entstehen. An einer Unterstützung interessierte Träger sollen sich hierzu an das Jugendamt wenden. Die kommissarische Jugendamtsleiterin kündigte außerdem eine Reihe von Beschlussvorlagen für den Jugendhilfeausschuss an, so soll noch in diesem Jahr die Beratung der Nachanträge freier Träger sowie die Fortschreibung des regionalen Gesamtkonzeptes für Schulsozialarbeit beraten werden. Bei letzterem bat Carsten Schöne, die Anfang Dezember stattfindende Planungskonferenz zur Schulsozialarbeit abzuwarten, um mögliche Impulse aus der Konferenz im Konzept berücksichtigen zu können. Die Vorlage zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit wird nach dem Jahreswechsel erwartet und soll in Abhängigkeit vom Zustandekommen eines Haushaltsbeschlusses im Stadtrat am 30.03.2023 beschlossen werden. Dies gilt auch für eine Beschlussvorlage zur Regelung der Fachleistungsstunden für die ambulanten Erziehungshilfen, die nunmehr sechs Jahre nach einem entsprechenden Auftrag aus dem Jugendhilfeausschuss endlich vorgelegt wird.

Auf Antrage zum Umgang mit Energiekostensteigerungen bat Sylvia Lemm um umgehende schriftliche Informationen unabhängig vom Leistungsbereich an das Jugendamt. Träger im Bereich der zuwendungsfinanzierten Angebote sollen der Mitteilung einen entsprechenden Nachantrag beifügen, Träger im Bereich der kostensatzfinanzierten Leistungen sollen Neuverhandlungen beantragen, wenn die Kosten den vereinbarten Rahmen nachweisbar übersteigen. Dies gilt insgesamt nur dann, wenn bereits verbindliche Mitteilungen der Energieversorger über Kostenerhöhungen vorliegen.

Der Jugendhilfeausschuss gab mehrheitlich einem von Anett Dahl eingebrachten Eilantrag zur Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des so genannten „Stressszenarios“ am Förderzentrum „Dinglinger-Schule“ seine Zustimmung.

Ein weiterer Eilantrag zur „Sicherstellung der Arbeit der Beratungs- und Vermittlungsstellen Kindertagespflege“ erfuhr ebenfalls Zustimmung. Der Beschluss verhindert eine Kündigung bestehender Verträge zwischen Stadt und drei freien Trägern, die in Folge gescheiterter Neuverhandlungen zu den Vereinbarungen erfolgt wäre. Eine Einigung war wegen ungeklärter rechtlicher Fragen nicht möglich gewesen, im Falle einer Kündigung hätten die Beratungsstellen zum Jahresende ihre Arbeit einstellen müssen. Die Verwaltung ist nunmehr beauftragt, die Verhandlungen fortzusetzen und bis 31.05.2023 abzuschließen.

Ein von der AfD-Fraktion eingebrachter Eilantrag zur Trägerauswahl bei der Schulsozialarbeit an der 120. Grundschule wurde wegen Formfehlern und fehlender Eilbedürftigkeit nicht zugelassen, er soll nun in der nächsten Sitzung beraten werden.

Der Jugendhilfeausschuss gab mehreren Beschlussvorlagen mehrheitlich seine Zustimmung. Hierzu zählen drei Planungsberichte für die Stadträume 7, 8 und 9 sowie für entgeltfreie Angebote für Kinder und Jugendliche in städtischen Kultureinrichtungen, wobei zur Umsetzung dieser Angebote bislang kein finanzieller Ausgleich im Haushalt vorgesehen ist. Auch eine Vorlage für den Abschluss eines Markenlizenzvertrages für das Projekt „Bärenstarker August“ fand eine Mehrheit im Ausschuss. Die Beschlussfassung zum Planungsbericht interkulturelle Öffnung in der Jugendhilfe wurde erneut vertagt.

Die Unterlagen zu Sitzung finden Sie im Ratsinfosystem der Landeshauptstadt Dresden.

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 13.10.2022 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Redaktion: Carsten Schöne


Die Tagesordnung im Überblick:

  1. Informationen / Fragestunde
  2. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsbericht Stadtraum 7 (V1457/22)
  3. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsbericht Stadtraum 8 (V1458/22)
  4. Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsbericht Stadtraum 9 (V1459/22)
  5. Planungsbericht Interkulturelle Öffnung aller Leistungsfelder und Leistungsarten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Integration von Migrant*innen (V1106/21)
  6. Vergabe Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2022 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen (V1628/22 – 1. Lesung)
  7. Entgeltfreie Angebote für Kinder und Jugendliche in kommunalen Kultureinrichtungen (V1540/22)
  8. Markenlizenzvertrag für das Kinderschutzprojekt „Bärenstarker August“ und Verstetigung der Zusammenarbeit zwischen dem Projekt und der Landeshauptstadt Dresden im Rahmen der kommunalen Kriminalprävention (V1609/22)
  9. Berichte aus den Unterausschüssen
  10. Informationen (nicht öffentlich)
  11. Haushaltssatzung 2023/2024 und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2023/2024 (V1710/22 – Vorlage erst nach Einbringung in den Stadtrat am 15.09.22 öffentlich zugänglich))
  12. Eilanatrag Förderung von Schulsozialarbeit im Rahmen des Stressszenarios
  13. Eilantrag Sicherstellung der Arbeit de Beratungs- und Vermittlungsstellen Kindertagespflege