Geldscheine, Banknoten

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 30. März 2023 die bislang umfangreichste Förderung für Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit sowie der Schul- und Jugendsozialarbeit beschlossen.

Die kommissarische Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm bezeichnete die Beschlussfassung als „inhaltliches und finanzielles Schwergewicht“, denn mit 61.356.400 Euro für die Jahre 2023 und 2024 hat der Jugendhilfeausschuss die wohl größte Summe für diesen Leistungsbereich jemals vergeben. Das Budget erlaubt einige Veränderungen und Weiterentwicklungen, so kann beispielsweise endlich ein neues Familienbildungsangebot in Dresden-Südvorstadt etabliert werden, in einigen Angeboten erfolgen personelle Aufstockungen zur besseren Bedarfsabdeckung und ursprünglich von der Verwaltung zur Streichung vorgesehene Angebote in der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit und der Arbeit mit Vätern können fortgeführt werden. Die Beschlussempfehlung wurde ausführlich von Anett Dahl und Tilo Kießling vorgestellt.

Der Jugendhilfeausschuss hat mit seinem Beschluss die Arbeit von Jugendverbänden gestärkt, die neben einer Sachkostenerhöhung im kommenden Jahr, künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Personalkostenpauschale von 27.000 Euro erhalten können. Davon sollen Verbände mit einer größeren Mitgliederzahl und einer Mindestanzahl von Gruppen profitieren.

In der Schulsozialarbeit wird es in Anwendung des (noch) gültigen regionalen Gesamtkonzeptes einige Veränderungen geben, die Auf- und Abbau von Personalkapazitäten zur Folge haben. Das zuletzt fortgeschriebene Ranking ergibt in Verbindung mit den Standards zur Fachkraftbemessung für drei Schulen einen moderaten Abbau, während andere Schulen mit einer geringfügigen Verbesserung ihrer Personalausstattung rechnen können. Die negativen Veränderungen hatten auch mit Blick auf die im letzten Jahr gestartete Sonderförderung von Schulsozialarbeit in Schulen mit einem größeren Anteil an ukrainischen Kindern und Jugendlichen für Diskussionen in der Fachschaft gesorgt. Mit einem mehrheitlich angenommenen Änderungsantrag von Carsten Schöne wurde die Verwaltung beauftragt, schnellstmöglich die Fortschreibung des regionalen Konzeptes Schulsozialarbeit mit Aussagen über Reihenfolge und Ausstattung der Schulen mit Angeboten der Schulsozialarbeit vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, wie die besondere Herausforderung für Schulen mit einer hohen Zahl an ukrainischen Kindern in die Bemessung der Ausstattung einfließen kann. Nach Abschluss dieser Prüfung können unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel zur Etablierung von Angeboten der Schulsozialarbeit am Ehrenfried-Walther-von-Tschirnhaus-Gymnasium Dresden und an der 39. Grundschule Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Auf Antrag von Matthias Dietze soll die Fachkraftbemessung künftig für Schulen ab 700 Schüler*innen auf eine Mindestausstattung von 1,0 Vollzeitäquivalenten verbessert werden. Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Konzeptes für den Mai 2023 angekündigt. Dort sollen auch die Impulse aus der thematischen Planungskonferenz aus dem Vorjahr einfließen.

Ebenfalls Bestandteil des Beschlusses ist die Anpassung der Personalkostenförderung nach erfolgtem Tarifabschluss. Träger, die den TVöD mittelbar oder unmittelbar anwenden, können dann Nachanträge einreichen, der Ausschuss hat die Verwaltung ermächtigt, die entsprechenden Nachbewilligungen ohne erneute Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss vorzunehmen. Diese Ermächtigung gilt auch für Sachkostenanpassungen, die nach erfolgter Anhörung von Trägern mit erheblichen Defiziten in diesem Bereich vorgenommen werden müssen. Neu ist die Einrichtung eines Budgets für die Vergütung von Studierenden im Rahmen der studiengebundenen Praktika. Der Ausschuss will damit die Förderung des Fachkräftenachwuchses bewirken, möglich sind auf separaten Antrag die Finanzierung von 440 Euro zzgl. Arbeitgeberanteil pro Monat und Kopf.

Nachdem dem Jugendhaus PEP die Anpassung der konzeptionellen und praktischen Grundlagen an den Bedarf im Umfeld des Schönfelder Hochlandes in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, soll der Träger nun eine letzte Chance zur konzeptionellen Neuorientierung entsprechend den festgestellten Bedarfen erhalten. Hierfür wird ihm eine externe Fachberatung zur Seite gestellt. Gelingt dieser Prozess nicht, so soll die Leistung neu ausgeschrieben werden.

Das Jugendökohaus konnte leider nicht bedacht werden, da derzeit weder ein Objekt noch ein Träger zur Verfügung stehen. Vage Aussagen von Bürgermeister Jan Donhauser zu einer möglicherweise längeren Nutzungsdauer des Kavaliershauses im Großen Garten, konnten in der Beschlussfassung, auch wegen fehlender Anträge, nicht berücksichtigt werden. Stattdessen erhält die Naturschutzjugend des NABU eine Förderung zur Etablierung eines naturkundlichen Jugendbildungsangebotes. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die weitere Entwicklung außerschulischer Jugendbildung im naturkundlichen Bereich zu beschreiben. Mögliche Varianten sind insbesondere: a) die Bereitstellung einer geeigneten Immobilie für einen stationären Teil der außerschulischen Jugendbildung auf naturkundlichem Gebiet, b) die Entwicklung einer Einrichtung für ökologische Bildung für junge Menschen unter finanzieller Beteiligung Dritter mit einem jugendhilflichen Anteil oder c) die Aufstockung des ab April geförderten Angebotes. In die Erarbeitung einer entsprechenden Beschlussvorlage ist der Förderverein des Jugendökohauses einzubeziehen.

Die Unterlagen zum Beschluss: Beschlussempfehlung des Unterausschusses Förderung mit Anlagen und Änderungsantrag zur Schulsozialarbeit.

Die Verwaltung des Jugendamtes brachte in 1. Lesung eine Vorlage zur Umsetzung der Ergebnisse aus einer Klausur des Jugendhilfeausschusses ein. Die Vorlage befasst sich im Wesentlichen mit der Umsetzung des Prinzips der Sozialraumorientierung als Leitgedanke für Planungsprozesse und für die künftige Ausrichtung und Förderung der Angebote in den Stadtteilen. Außerdem sollen Veränderungen in den Planungsprozessen und in der Berichterstattung der Arbeitsgemeinschaften gegenüber dem Jugendhilfeausschuss auf den Weg gebracht werden. Ebenfalls in 1. Lesung wurden vom Amt für Kindertagesbetreuung je eine Vorlage zur Fortschreibung des Kita-Bedarfsplan für das kommende Schuljahr sowie zur Schließung einer Kindertageseinrichtung im Stadtteil Weißer Hirsch eingebracht. Die Beschlussfassung zum Planungsbericht arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit wurde wegen noch ausstehender Beratung im Unterausschuss Planung vertagt. Auch der Antrag der Dissidenten-Fraktion wurde erneut vertagt.

Die nächste planmäßige Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 27.04.2023 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Carsten Schöne