Zum neuen Schuljahr werden an weiteren vier Schulen Angebote der Schulsozialarbeit eingerichtet, darüber hinaus wird es auch zeitlich befristet an Schulen mit ukrainischen Klassen Schulsozialarbeit geben.
Nach durchgeführtem Interessenbekundungsverfahren wird in der Laborschule Dresden, im Gymnasium Gorbitz sowie in der 19. und 120. Grundschule Schulsozialarbeit entsprechend dem Ranking aus dem regionalen Gesamtkonzept eingerichtet. Der Jugendhilfeausschuss hatte mit dem Beschluss zur Förderung im vergangenen Jahr ein „Weiterentwicklungsbudget“ eingerichtet, aus dem prioritär Angebote der Schulsozialarbeit und der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit finanziert werden sollen. Für die vier Schulen hatte es insgesamt 13 Bewerbungen von 8 Trägern gegeben, nach gestrigem Beschluss übernehmen folgende Träger die Verantwortung für o. g. Schulen:
• Laborschule Dresden: Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke
• Gymnasium Gorbitz: Fortbildungsakademie der Wirtschaft Dresden
• 19. Grundschule: KulturLeben UG
• 120. Grundschule: KulturLeben UG.
Darüber hinaus erhalten drei Träger eine Aufstockung der Personalressourcen im Rahmen des so genannten “Stressszenarios” zur Bewältigung besonderer Herausforderungen in der Schulsozialarbeit.
Zur Unterstützung der Integration ukrainischer Schüler_innen in Dresdner Schulen wurden außerdem weitere temporäre Angebote der Schulsozialarbeit bzw. die personelle Aufstockung bestehender Angebote beschlossen. Die Aufstockung um jeweils eine Viertelstelle betrifft 13 Schulen, die eigens für ukrainische Schüler_innen eingerichtete Schule am Höckendorfer Weg erhält zwei Personalstellen. Darüber hinaus werden fünf Regionalteams eingerichtet, die in weiteren 15 Schulen, die bislang ohne Schulsozialarbeit waren, sozialpädagogische Angebote unterbreiten werden. Diese Angebote sind zunächst befristet bis zum Ende des kommenden Schuljahres, wobei eine Finanzierungssicherheit aus zusätzlichen Landesmitteln bislang nur bis zum 31.12.2022 besteht. Anja Stephan und Carsten Schöne forderten die Verwaltung zur Sicherung der Finanzierung nach dem Jahreswechsel außerhalb des regulären Förderbudgets auf.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragte außerdem die Verwaltung zur Überarbeitung des regionalen Gesamtkonzeptes Schulsozialarbeit bis 31.10.2022. Diese Überarbeitung soll sich unter Beteiligung der Fachschaft u. a. mit den Verfahren zur Vergabe neuer Angebote sowie mit dem „Stressszenario“ befassen.
In der Informations- und Fragestunde berichtete die Verwaltung zur Umsetzung der Vorhaben im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“. Insgesamt wurden 78 Anträge für Projekte von freien Trägern eingereicht, von denen 15 abgelehnt werden mussten, da sie nicht den förderfähigen Arbeitsfeldern zugeordnet werden konnten. Da die Anträge nicht zur Ausschöpfung des Budgets von 380.000 Euro ausreichten, hat das Jugendamt für die verbleibenden Mittel Träger zur Unterbreitung von Angeboten der Familienbildung im Stadtraum 13 angeregt.
Tilo Kießling wollte zu den kürzlich veröffentlichten Betriebskosten in der Kindertagesbetreuung wissen, ob hier die geplanten oder die tatsächlichen Personalausgaben zu Grunde gelegt wurden. Sabine Bibas vom Amt für Kindertagesbetreuung führte aus, dass selbstverständlich die tatsächlich entstandenen Personalkosten in die Berechnung eingeflossen sind, die entsprechenden Zahlen wurden dem geprüften Jahresabschluss entnommen. Auf Anfrage Anja Stephans informierte Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm zum Umgang mit den Ergebnissen aus den derzeit laufenden Workshops zur Umsetzung der SGB VIII – Novelle. Wie sie ausführte werden alle Dokumente aus den Workshops im Fachkräfteportal des Jugendinfoservice veröffentlicht und nach Abschluss erfolgt eine Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss.
Zu den Auswirkungen des ab 01.07.2022 geltenden Tarifabschlusses für den Sozial- und Erziehungsdienst bat Carsten Schöne um Auskunft. Wie im Unterausschuss Kita auf Anfrage bereits dargestellt, wird der Tarifvertrag zu erheblichen Mehrausgaben (mindestens 4,5 Mio Euro) führen, ungeklärt sei derzeit noch der Umgang mit den zusätzlichen zwei Frei-Tagen. Offen ist auch der Umgang in den Hilfen zur Erziehung sowie im geförderten Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit. Die Träger sollen unter Berücksichtigung der Regeln der Festbetragsfinanzierung ggf. entstehende Mehrbedarfe anmelden, dies gelte auch für die kostensatzfinanzierten Leistungen der Erziehungshilfe, so Sylvia Lemm.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig die Förderung von Anschaffungen und baulicher Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung mit einem Volumen von reichlich 1,3 Mio Euro.
Ein Antrag der „Dissidenten“-Fraktion zur Umsetzung eines Modellprojektes für die legale Abgabe von Cannabis fand im Jugendhilfeausschuss keine Zustimmung. Zahlreiche Mitglieder enthielten sich bei der Abstimmung, da der Antrag einige Fragen offenlässt, etwa zur vorgesehenen Mitwirkung von Ordnungsbehörden, zu Fragen des Jugendschutzes oder zu unzureichenden Suchtberatungs- und Suchtpräventionsstrukturen. Auch bedürfe es einer inhaltlichen Neuausrichtung präventiver Konzepte für den Fall der Legalisierung von Cannabis durch den Bundesgesetzgeber. Matthias Dietze positionierte sich für die CDU-Fraktion klar ablehnend gegen Bestrebungen zur Legalisierung von Drogen.
Die Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt, Anke Lietzmann, berichtete gemeinsam mit Michela Gloger vom Kinder- und Jugendbüro von einem Beteiligungsprozess zur Neugestaltung des Areals des „Alten Leipziger Bahnhofs”. Fast 300 Kinder und Jugendliche aus Kitas und Schulen haben an dem Prozess teilgenommen und auf kreative Weise ihre Vorstellungen von der Gestaltung der Eisenbahnbrache entwickelt. Tilo Kießling würdigte den Beteiligungsprozess, der methodisch vielfältig und gut umgesetzt wurde. Auch wenn die Berücksichtigung der Anregungen im weiteren Planungsprozess unklar ist, bat Kießling um eine Rückmeldung zur Umsetzbarkeit an die beteiligten Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Ausgang des Prozesses.
Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 01.09.2022 statt.
Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.
Redaktion: Carsten Schöne