Der Stadtrat hat am 15.12.2022 die Haushaltsplanung für die Jahre 2023 und 2024 mit deutlichen Nachbesserungen für die soziale Infrastruktur verabschiedet.

Die Verhandlungen zwischen den Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, Die Linke, CDU und FDP zum Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters ergaben zahlreiche Anpassungen und damit vor allem Verbesserungen für die Sicherung der sozialen Infrastruktur. In allen Bereichen Sozialer Arbeit konnten die o. g. Fraktionen eine Verständigung zur Erhöhung der vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Budgets erreichen, der der Stadtrat mit heutigem Beschluss mehrheitlich folgte.

So wird beispielsweise der Etat zur Förderung von Angeboten der Träger der freien Jugendhilfe in 2023 um 4.034.000 Euro und in 2024 um 5.755.000 Euro aufgestockt, wodurch eine bedarfsgerechte Ausstattung erreicht werden kann. Investitionen in Kindertageseinrichtungen werden insgesamt um 3.000.000 Euro sowie die Projektförderung im Bereich der Kindertagesbetreuung um insgesamt 3.484.000 Euro gegenüber dem Planansatz aufgestockt, was eine Fortsetzung bisheriger Projekte ermöglicht.

Auch für die Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege in Zuständigkeit des Sozialamtes wird eine spürbare Aufstockung von 2.650.000 bzw. 2.700.000 Euro erfahren und somit eine Unterstützung älterer und unterstützungsbedürftiger Menschen besser ermöglichen. Auch der Etat des Gesundheitsamtes wird u. a. zur Finanzierung von Angeboten und Leistungen freier Träger im Bereich Psychiatrie / Sucht und einer weiteren sozialtherapeutischen Wohnstätte aufgestockt.

Auch die Büros der Beauftragten (Gleichstellung, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen) erhalten zusätzliche Mittel für ihre Tätigkeit. Hilbert warnte vor Haushaltsrisiken und erinnerte an die ausstehende Überprüfung und Genehmigung des Haushaltes durch die Landesdirektion Sachsen.

Die mit deutlicher Mehrheit beschlossenen Änderungen zum Haushaltsentwurf von Oberbürgermeister Dirk Hilbert sind in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses nachzulesen.

Die Informationen zum o. g. Beschluss erfolgen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskräftigkeit des Beschlusses und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.