Der Jugendhilfeausschuss beschloss ein Verfahren zur Befriedung unvorhergesehener Bedarfe im Bereich der Schulsozialarbeit. Die Einführung eines so genannten „Stressszenarios“ war bereits Bestandteil des vorjährigen Beschlusses zur Schulsozialarbeit und bedurfte nun einer Verfahrensregelung. Die von der Verwaltung erarbeitete Vorlage war jedoch nicht geeignet, eine praktikable Umsetzung zu ermöglichen, das Jugendamt wollte demnach selbst über die Finanzierung zusätzlicher Bedarfe entscheiden. Continue Reading