Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu den Haushaltsbedarfen für die Jugendhilfe im kommenden Doppelhaushalt darf als kommunalpolitische Premiere eingeordnet werden, denn erstmals kann die Verwaltung mit politisch bestätigten Finanzbedarfen in die zunächst internen Haushaltsverhandlungen einsteigen.