
Nach einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses werden die Steigerungen der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung mit etwa 6,00 Euro monatlich deutlich geringer ausfallen als bislang geplant.
Blog von Carsten Schöne

Nach einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses werden die Steigerungen der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung mit etwa 6,00 Euro monatlich deutlich geringer ausfallen als bislang geplant.

Der Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen seiner Beschlussfassung zur Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im laufenden Jahr eine deutliche Erhöhung der Zuschüsse für Ferienfreizeiten sowie die Schaffung einer Fachstelle für Medienbildung auf den Weg gebracht.

Der Jugendhilfeausschuss hat am 02.12.2021 einem Eilantrag einstimmig zugestimmt, der eine Verlängerung der Reglungen zur Anpassung der Elternbeiträge in Kitas vorsieht, wenn die Einrichtungen pandemiebedingte Öffnungszeiteneinschränkungen vornehmen müssen. Der Beschluss zur Verlängerung war notwendig, weil die bestehende Regelung am 31.12.2021 endet und sich die Inzidenzwerte in Dresden auf einem dramatischen Höchststand befinden, die weitere Einschränkungen in Kindertageseinrichtungen nach sich ziehen.

Der Dresdner Jugendhilfeausschuss hat am 04.11.2021 einstimmig die Umsetzung eines Modellprojektes für temporäre Einzelbegleitungen in Angeboten der offenen Kinder-, Jugend und Familienarbeit beschlossen. Hierfür wird ein flexibler Stundenpool eingerichtet, der den Angeboten auf Antrag zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellt, mit denen Einzelbegleitungen ermöglicht werden können.

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung eine temporäre Aufstockung der Sachkosten im Bereich der Schulsozialarbeit beschlossen. Die Sachkosten sollen schwerpunktmäßig für Digitalisierungsmaßnahmen und Projekte der Medienbildung genutzt werden. Bis Ende 2022 stehen 1600 Euro je geförderter Vollzeitkraft zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel kommen aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ und sollen pandemiebedingte Defizite im Bereich der schulischen Bildung ausgleichen.

In der 8. Grundschule und der Christlichen Schule kann nach gestrigem Beschluss des Jugendhilfeausschusses die Schulsozialarbeit wieder aufgenommen werden, die nach dem Ausstieg der bisherigen Träger neu vergeben werden musste. An der neugegründeten 151. Oberschule wird es ab dem kommenden Schuljahr ebenfalls ein Angebot der Schulsozialarbeit geben. Während die Schulsozialarbeit in der Christlichen Schule künftig von der Diakonie Stadtmission Dresden angeboten wird, konnte für die beiden anderen Standorte der Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke ausgewählt werden.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung von Angeboten der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in freier Trägerschaft mit einem Gesamvolumen von 48 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022.

Der Dresdner Jugendhilfeausschuss wird sich in den nächsten Wochen mit der Beschlussvorlage zur Förderung von Angeboten freier Träger der Jugendhilfe in den Jahren 2021 und 2022 befassen. Die Vorlage wurde gestern eingebracht und hat ein Volumen von reichlich 48 Millionen Euro.

Mit dem Beschluss des Stadtrates zur Haushaltsplanung für 2021 und 2022 wurde die Verwaltung zur Ermittlung von Einsparungspotenzialen beauftragt, die Vorschläge treffen den Geschäftsbereich Bildung und Jugend in besonderer Weise, von den insgesamt 77 Millionen Euro Einsparungen sollen 50 Millionen auf diesen Bereich entfallen. Dies betrifft vor allem notwendige Investitionen in Schulen und Kindertageseinrichtungen. In seinem Beschluss stellt der Jugendhilfeausschuss fest, dass die massiven Einsparungen im investiven Bereich bereits geplante Verbesserungen in Kinder- und Jugendeinrichtungen deutlich verzögert umgesetzt werden können und dass die vorgesehenen Kürzungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung die Deckung bereits erkennbarer Bedarfe gefährdet.
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In Ermangelung finanzieller Ressourcen hat der Jugendhilfeausschuss am 21.01.2021 sämtliche aus dem Vorjahr stammenden Anträge auf Zuwendungen für „bewegliche Sachen des Anlagevermögens“ mehrheitlich abgelehnt. Mit dem Beschluss kann die Verwaltung nun die entsprechenden Bescheide erlassen.
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